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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Landkreises Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

114.388.150 EUR

und Ausgaben mit

114.388.150 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

14.384.550 EUR

und Ausgaben mit

14.384.550 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.590.100 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.680.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes (Kreisumlage) wird auf

(Umlagesoll)

31.778.000 EUR

(Umlagesatz)

47,27 v. H.

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 — 15.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Hildburghausen, den

Landkreis Hildburghausen

Sven Gregor —  (Siegel)

Landrat