Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 114.388.150 EUR |
| und Ausgaben mit | 114.388.150 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 14.384.550 EUR |
| und Ausgaben mit | 14.384.550 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.590.100 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.680.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes (Kreisumlage) wird auf
|
| (Umlagesoll) | 31.778.000 EUR |
|
| (Umlagesatz) | 47,27 v. H. |
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
— 15.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hildburghausen, den
Landkreis Hildburghausen
Sven Gregor — (Siegel)
Landrat