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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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II. Genehmigungsvermerk

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 17. März 2025, AZ 5090-240-1512/177, gem. §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 Satz 1, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich

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den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 3.590.100 EUR und

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den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 1.680.000 EUR genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

III. Auslegungshinweis

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung liegt der Haushaltsplan entsprechend § 114 i. V m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 07.04. - 20.04.2025 während der Öffnungszeiten im Landratsamt Hildburghausen - Amt für Finanzverwaltung - in der Wiesenstraße 18, Zi. 2.20 öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Es wird um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme unter der Servicenummer 03685/7818-7200 oder per Mail Kaemmerei@lrahbn.thueringen.de gebeten.

Hinweis auf den Interaktiven Haushalt

Auf der Homepage des Landkreises haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Haushaltsplan des Landkreises interaktiv zu erkunden. Neben der Bereitstellung der Haushaltsdaten werden diese durch umfangreiche Auswertungsdiagramme veranschaulicht.