Titel Logo
Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

I

1.

Der § 8 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Teilnehmer melden sich schriftlich oder elektronisch über das Internetportal der Kreisvolkshochschule an.“

II

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den 05.03.2025

Sven Gregor

Landrat —  Dienstsiegel

des Landkreises Hildburghausen