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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung und § 9 der Satzung zur Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

I

1.

Der § 1 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Gebührenschuld entsteht mit der schriftlichen oder elektronischen (über das Internetportal der Kreisvolkshochschule) Anmeldung.“

II

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den 05.03.2025

Sven Gregor

Landrat — Dienstsiegel

des Landkreises Hildburghausen