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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Änderungssatzung - Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

§ 1

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Benutzung wird wie folgt geändert:

I.

Der § 2 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.

II.

Der § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„Die Kreisvolkshochschule führt ihre Bildungsarbeit vorrangig in Form von Kursen und Einzelveranstaltungen durch."

III.

Der § 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

„Die Einzelheiten der Tätigkeit werden durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Leiter der Kreisvolkshochschule und den Außenstellenleitern geregelt."

IV.

Der § 7 erhält folgende Fassung:

 

(1)

Die Lehrkräfte werden durch Lehrauftrag als freie Mitarbeiter durch den Leiter der Kreisvolkshochschule verpflichtet. Die Lehrtätigkeit wird in wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausgeübt.

 

(2)

Die Lehrkräfte erhalten entsprechend ihres Lehrauftrages ein Honorar für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Kurses im Sinne des § 2 Abs. 5.

 

 

Der Vertrag endet mit Ablauf bzw. bei Wegfall der vereinbarten Lehrtätigkeit.

 

 

Es gelten die Regelungen im jeweiligen Lehrauftrag nebst Nebenbestimmungen.

 

(3)

Notwendige befristete Einstellungen von Lehrkräften werden durch den Träger in Abstimmung mit dem Leiter der Kreisvolkshochschule bestimmt.

V.

Der § 12 wird umbenannt in „Gleichstellungsbestimmung und Inkrafttreten".

VI.

Der § 12 erhält folgende Fassung:

 

(1)

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher Form, in weiblicher Form und divers.

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den 12.03.2026

Sven Gregor

Landrat des ⇔Dienstsiegel

Landkreises Hildburghausen