In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt.
Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 - 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes geregelt.
Die neue Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028 und beträgt somit insgesamt fünf Jahre.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sein und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis wohnen. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffe haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit folgenden Angaben:
Familienname; Vorname; Geburtsname; Geschlecht; Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Wohnanschrift, frühere Schöffentätigkeiten (wann und wo?)
Weitere Informationen können auch gerne über die Internetseite des Landratsamtes Hildburghausen eingeholt werden.
www.landkreis-hildburghausen.de
Ansprechpartnerin:
Frau Baumann-Grabmayer
Email: baumann@lrahbn.thueringen.de
Tel. 03685 445-372
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.04.2023 an folgende Adresse:
Landratsamt Hildburghausen
Jugendamt
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
gez.
Dirk Lindner
Hauptamtlicher Beigeordneter
und Leiter des Dezernates II