Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,
die Kinder, die im Jahr 2026 eingeschult werden, müssen bereits im Mai 2025 angemeldet werden. Laut des neuen Schulgesetzes werden die zukünftigen Schulanmeldungen immer im Monat Mai stattfinden.
Hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt für die
Staatliche Grundschule I und
die Staatliche Grundschule „A. Lindgren“
in der Zeit vom 02.05.2025 bis 09.05.2025
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Über die Kindergärten werden alle notwendigen Formulare ausgegeben, welche im Vorfeld ausgefüllt werden sollten.
Formulare werden auch auf der jeweiligen Homepage zur Verfügung gestellt. Die Eltern unterrichten die Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des Kindes.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen auch beide die Schulanmeldung unterschreiben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, legen Sie uns bitte eine Negativbescheinigung vor (erhältlich im Landratsamt Hildburghausen - Bereich Jugendamt, gebührenfrei).
Die Termine für die persönliche Anmeldung an der Wunschschule entnehmen Sie bitte auf den Homepages der Grundschulen:
www.gs1-hbn.de www.gs-astrid-lindgren-hbn.de
Auch ist die Anmeldung auf postalischem Wege möglich. (Geburtsurkunde in Kopie)
Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach der Anmeldung aller Kinder. Die Reihenfolge der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Aufnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Anfragen beantwortet werden.
Hildburghausen, im März 2025
gez.
Schulleitungen