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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen beantragte die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus vier Tiefbrunnen in Eisfeld zur Trinkwasserversorgung der Region Eisfeld. Für das Vorhaben war gemäß § 7 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2. UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Das Landratsamt Hildburghausen, untere Wasserbehörde, stellte im Ergebnis dieser Vorprüfung fest, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Wesentliche Gründe für die Entscheidung (entsprechend §§ 5 ff. in Verbindung mit Anlage 3 UVPG) sind:

-

Natürliche Ressourcen werden nicht über das bestehende Maß hinaus genutzt.

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Besonders geschützte Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Die Feststellung erfolgte auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen.

Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Franzke

Amtsleiter