Der Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen beantragte die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus vier Tiefbrunnen in Eisfeld zur Trinkwasserversorgung der Region Eisfeld. Für das Vorhaben war gemäß § 7 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2. UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Das Landratsamt Hildburghausen, untere Wasserbehörde, stellte im Ergebnis dieser Vorprüfung fest, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung (entsprechend §§ 5 ff. in Verbindung mit Anlage 3 UVPG) sind:
| - | Natürliche Ressourcen werden nicht über das bestehende Maß hinaus genutzt. |
| - | Besonders geschützte Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen. |
Die Feststellung erfolgte auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen.
Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Franzke
Amtsleiter