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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 8/2023
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Der Bereich Ehrenamt, Kultur und Sport informiert

Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten durch den Freistaat Thüringen für das Jahr 2024

Beim Landratsamt Hildburghausen können wieder Anmeldungen zur Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten für das Haushaltsjahr 2024 eingereicht werden.

Zuwendungen werden in diesem Zusammenhang für den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten gewährt, die neben Sporthallen, Sportfreianlagen und Sportplatzfunktionsgebäuden auch Frei- und Hallenbäder einschließen. Die Bäderförderung orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption.

Die Anmeldung muss spätestens am 15.06.2023 vollständig ausgefüllt beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, Büro des Landrates - Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung eingehen.

Diese Anmeldung ist die Voraussetzung für eine mögliche Förderung durch den Freistaat Thüringen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Zuwendungsempfänger können sein:

1.

Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und gemeindliche Betriebe unabhängig von ihrer Organisations- bzw. Rechtsform,

2.

als förderwürdig anerkannte Sportorganisationen (nach § 16 ThürSportFG);

3.

sonstige freie Träger, wenn sie die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bringen und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen.

Zuwendungsvoraussetzungen u. a.:

-

Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf vorliegt und die Sportstätte als notwendiger Bedarf in der Sport- und Spielstättenrahmenleitplanung des Landkreises (Stand Dezember 2007) ausgewiesen ist.

-

Die Sportstätten haben den Planungsgrundsätzen der §§ 5 und 7 des ThürSportFG zu entsprechen.

-

Der Träger / Antragsteller muss die Gewähr bieten, dass die Aufbringung der Eigenmittel und Folgekosten gesichert ist.

Maßnahmen, die bereits begonnen oder durchgeführt wurden, sind nachträglich nicht förderfähig.

Eigenleistungen können von Mitgliedern der Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Thüringen sind, erbracht werden, wenn der Sportverein oder die Kommune Antragsteller sind.

Anmeldeformulare und eine ausführliche Beratung zur Anmeldung auf Förderung für 2024 erhalten Sie bei Frau Biengraf (Tel. 03685/445-102 oder E-Mail: biengraf@lrahbn.thueringen.de).

gez.

Luisa Biengraf

Mitarbeiterin Büro des Landrates

Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung