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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 8/2023
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Das Sozialamt informiert zu leitungsgebundenen Energieträgern

Entlastung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe - Antragstellung ab Mai 2023 möglich

Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eines Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte (s. unten) bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen. Die Antragsplattform soll spätestens ab Mai zur Verfügung stehen. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform.

Für wen ist die neue Härtefallregelung?

Für Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird - wenn sie antragsberechtigt sind (s. unten). Eigentümer können als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch eine/n Vermieter/in oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese/r Vermieter/in bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter/innen müssen nicht selber tätig werden.

Welche Energieträger sind erfasst?

Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 01.01. - 01.12.2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie mit einem den Ländern zur Verfügung stehenden Online-Rechner vorab prüfen (Hinweis: Der Online-Rechner ist derzeit noch in Arbeit und wird Teil der Antragsplattform)

Ab wann und wo können die Anträge gestellt?

Parallel zur Einigung von Bund und Ländern wurde an einer gemeinsamen Antragsplattform der Bundesländer gearbeitet, die spätestens zum Mai gestartet werden soll. Details dazu werden noch bekannt gegeben. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Für welchen Zeitraum greift die Entlastung?

Es können Rechnungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.

Wie lauten die Referenzpreise?

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:

  • Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)

Ich bin Mieter/in, kann ich auch einen Antrag stellen?

Generell können die Betreiber einer Feuerstätte (Heizungsanlage) einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. In aller Regel sind Sie als Mieter/in nicht Betreiber der Feuerstätte(n). Sofern der Kostenanstieg bei Ihnen über eine Verdopplung hinausgegangen ist, ist in diesem Fall Ihr/e Vermieter/in dazu verpflichtet, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Förderung an Sie weiterzugeben. Sie selbst brauchen und können keinen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Falls Sie in Ihrer Mietwohnung selbst Betreiber der Feuerstätte(n) sind und die Kriterien erfüllen, können Sie selbst einen Antrag auf Härtefallhilfen als Direktantragstellende/r stellen.

Womit können Antragsteller/innen rechnen. Hier 2. Beispiele

1.

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 Euro/l).

Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2* (3.000*0,71)) = 432 Euro.

2.

Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7) - 2* (4.000*0,24))= 704 Euro

Der Zuschuss kann über ein Portal elektronisch beantragt werden.

Der Zeitpunkt der Freischaltung dieses Portals steht noch nicht fest.

Das Online-Antragsverfahren für Thüringen startet am 08. Mai 2023.

Bereits heute können Interessierte den Online-Rechner zur Ermittlung der Höhe einer möglichen Entlastung nutzen unter: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner

Das Landratsamt Hildburghausen wird über den weiteren Fortschritt informieren.