Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung in der Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung ergibt sich auf Grund der gestiegenen Kosten für Öffentliche Leistungen nach dem Fleischhygienerecht in der Fleischuntersuchung.
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen ab dem 01.05.2023 an:
| Hausschwein | 22,00 Euro |
| Rind | 25,00 Euro |
| Schaf/Ziege | 12,50 Euro |
| Einhufer | 45,00 Euro |
| Haarwild | 14,50 Euro |
| (Rotwild/Damwild/Rehwild frei lebend) | |
Ebenso ist eine Angleichung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen notwendig.
Die Gebühr pro abgegebener Fleischprobe für die Trichinenuntersuchung beträgt ab dem 01.05.2023:
| Trichinenuntersuchung Wildschwein | |
| Entnahme durch Jäger | 10,00 Euro |
| Trichinenuntersuchung Wildschwein | |
| Entnahme durch Tierarzt bzw. Fleischbeschauer | 23,00 Euro |
Die Gebührenkalkulation zu o.g. Gebühren kann im Landratsamt Hildburghausen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen eingesehen werden.
gez.
Dr. Abele
Amtstierarzt
Amtsleiter