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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Erhöhung der Gebühren in der Hausschlachtung ab 01.05.2023

Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung in der Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung ergibt sich auf Grund der gestiegenen Kosten für Öffentliche Leistungen nach dem Fleischhygienerecht in der Fleischuntersuchung.

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen ab dem 01.05.2023 an:

Hausschwein

22,00 Euro

Rind

25,00 Euro

Schaf/Ziege

12,50 Euro

Einhufer

45,00 Euro

Haarwild

14,50 Euro

(Rotwild/Damwild/Rehwild frei lebend)

Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen

Ebenso ist eine Angleichung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen notwendig.

Die Gebühr pro abgegebener Fleischprobe für die Trichinenuntersuchung beträgt ab dem 01.05.2023:

Trichinenuntersuchung Wildschwein

Entnahme durch Jäger

10,00 Euro

Trichinenuntersuchung Wildschwein

Entnahme durch Tierarzt bzw. Fleischbeschauer

23,00 Euro

Die Gebührenkalkulation zu o.g. Gebühren kann im Landratsamt Hildburghausen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen eingesehen werden.

gez.

Dr. Abele

Amtstierarzt

Amtsleiter