Beim Landratsamt Hildburghausen können wieder Anmeldungen zur Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten für das Haushaltsjahr 2025 eingereicht werden.
Zuwendungen werden in diesem Zusammenhang für den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten gewährt, die neben Sporthallen, Sportfreianlagen und Sportplatzfunktionsgebäuden auch Frei- und Hallenbäder einschließen. Die Bäderförderung orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption.
Die Anmeldung muss spätestens am 14.06.2024 vollständig ausgefüllt beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, Büro des Landrates - Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung eingehen.
Diese Anmeldung ist die Voraussetzung für eine mögliche Förderung durch den Freistaat Thüringen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Zuwendungsempfänger können sein:
| 1. | Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und gemeindliche Betriebe unabhängig von ihrer Organisations- bzw. Rechtsform, |
| 2. | als förderwürdig anerkannte Sportorganisationen (nach § 16 ThürSportFG); |
| 3. | sonstige freie Träger, wenn sie die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bringen und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. |
Zuwendungsvoraussetzungen u. a.:
| - | Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf vorliegt und die Sportstätte als notwendiger Bedarf in der Sport- und Spielstättenrahmenleitplanung des Landkreises (Stand Dezember 2007) ausgewiesen ist. |
| - | Die Sportstätten haben den Planungsgrundsätzen der §§ 5 und 7 des ThürSportFG zu entsprechen. |
| - | Der Träger / Antragsteller muss die Gewähr bieten, dass die Aufbringung der Eigenmittel und Folgekosten gesichert ist. |
Maßnahmen, die bereits begonnen oder durchgeführt wurden, sind nachträglich nicht förderfähig.
Eigenleistungen können von Mitgliedern der Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Thüringen sind, erbracht werden, wenn der Sportverein oder die Kommune Antragsteller sind.
Anmeldeformulare und eine ausführliche Beratung zur Anmeldung auf Förderung für 2025 erhalten Sie bei Frau Biengraf (Tel. 03685/445-102 oder E-Mail: biengraf@lrahbn.thueringen.de).
gez.
Luisa Biengraf
Mitarbeiterin Büro des Landrates
Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung
Die wichtigsten Dinge lassen sich mit Geld nicht kaufen: Liebe, Gesundheit, Familie, Freundschaft. Und: das Ehrenamt.
Ein Ehrenamt sagt viel über einen Menschen aus. Es steht stellvertretend für die Einstellung zum Leben, stellvertretend für die Einstellung zur Gemeinschaft.
Wir wollen im Landkreis Hildburghausen nicht auf ehrenamtlich Tätige verzichten und können es auch nicht. Sie sind ein wesentlicher Teil unseres Landkreises!
Mit der Ehrenamtsgala des Landkreises Hildburghausen habe ich diesen bürgerschaftlichen Einsatz Jahr für Jahr in einer angemessenen Form gewürdigt. Das ist eine Herzensangelegenheit von mir, um den zahlreichen ehrenamtlich Engagierten in unserem Landkreis ganz offiziell „Danke“ zu sagen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte suchen Sie wieder mit mir die Ehrenamtlichen,
| • | die das 18. Lebensjahr vollendet haben, | |
| • | sich wöchentlich durchschnittlich 3 Stunden engagieren, | |
| • | mindestens 8 Jahre aktiv sind | |
| o | in einem Verein, |
| o | einer Organisation oder einer Initiative oder |
| o | im Rahmen der „Nachbarschaftshilfe“, |
| • | starkes ehrenamtliches Engagement im Landkreis Hildburghausen ausüben | |
und es somit verdient haben, im Rahmen der diesjährigen Ehrenamtsgala, gewürdigt zu werden.
Die Erfüllung der Kriterien bedeutet dabei nicht gleichzeitig die Teilnahme an der Gala.
Ich bitte Sie sehr herzlich, Ihre Vorschläge bis zum 31.08.2024 schriftlich oder per E-Mail mit einer ausführlichen Begründung und Befürwortung des jeweiligen Bürgermeisters an Frau Luisa Biengraf, Mitarbeiterin Büro des Landrates, Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung (03685/445-102, biengraf@lrahbn.thueringen.de) zu senden.
Konkrete Angaben zu Zeitpunkt und Ort der Ehrenamtsgala folgen im Juli 2024.
Ihr
Thomas Müller
Landrat