Gemäß § 5 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) ordne ich an, dass zur Europawahl am 09.06.2024 im Landkreis Hildburghausen für die Gemeinden Auengrund und Brünn ein gemeinsamer überregionaler Briefwahlvorstand gebildet wird.
Der Briefwahlvorstand ist ausschließlich für die o. g. Gemeinden (Auengrund, Brünn) zuständig.
Weiterhin gebe ich gem. § 7 Ziffer 5. der Europawahlordnung (EuWO) bekannt, dass der Briefwahlvorstand am 09.06.2024 um 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund/OT Crock (Sitzungssaal) zusammentritt.
Darüber hinaus gebe ich hiermit gem. § 5 Abs. 3 EuWO Zeit, Ort und Gegenstand (Tagesordnung) der Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Landkreis Hildburghausen zur Europawahl am 09. Juni 2024 öffentlich bekannt:
| Zeit: | 17. Juni 2024, 15:00 Uhr; |
| Ort: | Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, Raum 1.02/1.03; |
Gegenstand/Tagesordnung:
| - | Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Europawahl 2024 im Landkreis Hildburghausen, |
| - | Anfragen, Sonstiges. |
Gemäß § 10 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. § 4 EuWG ist die Sitzung des Kreiswahlausschusses öffentlich.
Der Kreiswahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 5 Abs. 1 EuWO).
Hildburghausen, 08.05.2024
gez. Mario Geitt
Kreiswahlleiter