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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters des Landkreises Hildburghausen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Bekanntmachung zur Bildung überregionaler Briefwahlvorstände,

Bekanntmachung von Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Europawahl 2024 im Landkreis Hildburghausen

Gemäß § 5 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) ordne ich an, dass zur Europawahl am 09.06.2024 im Landkreis Hildburghausen für die Gemeinden Auengrund und Brünn ein gemeinsamer überregionaler Briefwahlvorstand gebildet wird.

Der Briefwahlvorstand ist ausschließlich für die o. g. Gemeinden (Auengrund, Brünn) zuständig.

Weiterhin gebe ich gem. § 7 Ziffer 5. der Europawahlordnung (EuWO) bekannt, dass der Briefwahlvorstand am 09.06.2024 um 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund/OT Crock (Sitzungssaal) zusammentritt.

Darüber hinaus gebe ich hiermit gem. § 5 Abs. 3 EuWO Zeit, Ort und Gegenstand (Tagesordnung) der Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Landkreis Hildburghausen zur Europawahl am 09. Juni 2024 öffentlich bekannt:

Zeit:

17. Juni 2024, 15:00 Uhr;

Ort:

Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18,

98646 Hildburghausen, Raum 1.02/1.03;

Gegenstand/Tagesordnung:

-

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Europawahl 2024 im Landkreis Hildburghausen,

-

Anfragen, Sonstiges.

Gemäß § 10 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. § 4 EuWG ist die Sitzung des Kreiswahlausschusses öffentlich.

Der Kreiswahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 5 Abs. 1 EuWO).

Hildburghausen, 08.05.2024

gez. Mario Geitt

Kreiswahlleiter