Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung und § 9 der Satzung zur Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
I
| I. | Der § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: |
| „Die Gebühr wird 14 Tage nach Beginn der Veranstaltung fällig.“ |
| II. | Der § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: |
| „Die Prüfungsgebühren werden 14 Tage nach der Prüfungsanmeldung fällig.“ |
II
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hildburghausen, den 29.04.2024
Thomas Müller
Landrat des — Dienstsiegel
Landkreises Hildburghausen