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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung und § 9 der Satzung zur Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:

I

I.

Der § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr wird 14 Tage nach Beginn der Veranstaltung fällig.“

II.

Der § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Prüfungsgebühren werden 14 Tage nach der Prüfungsanmeldung fällig.“

II

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den 29.04.2024

Thomas Müller

Landrat des  —  Dienstsiegel

Landkreises Hildburghausen