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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 9/2024
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen

Mitfahrbank Schleusingen, Marktplatz

Mitfahrbank in Römhild, OT Simmershausen

Mitfahrbank: Spontane und ergänzende Mobilitätslösung im ländlichen Raum

Die Mitfahrbank ist eine einfache und spontane Möglichkeit, Mitfahrgelegenheiten für kurze Strecken zu finden. An öffentlichen Plätzen und Straßen platziert, signalisiert der Bürger oder die Bürgerin einem vorbeifahrenden PKW-Fahrer den Mitfahrwunsch. Der Fahrer kann dann entscheiden, ob er hält oder weiterfährt. Soweit die Theorie, aber wie sieht es in der Praxis aus?

„Das wollen wir gerne im Landkreis dauerhaft erproben und haben deshalb in 2023 erneut Fördermittel zur Verfügung gestellt, um allen Kommunen das Aufstellen entsprechender Bänke zu ermöglichen,“ so Dirk Lindner, stellv. Landrat.

Gestartet ist der Landkreis mit dem Format bereits im Jahr 2021 in Schleusingen. Dort schmücken insgesamt sieben solcher Mitfahrbänke das Stadtbild und einzelne umliegende Ortschaften, welche durch den Öffentlichen Personennahverkehr nur wenig frequentiert werden. In 2023 kamen insgesamt 26 Mitfahrbänke im Landkreis hinzu, genauer in der Gemeinde Straufhain, der Stadt Römhild, der Gemeinde Auengrund und in Brünn. Gefördert wurden die Bänke über das „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ aus Landes- und kreislichen Mitteln mit einem Gesamtvolumen von rund 55.000 €.

„Wir freuen uns natürlich, dass so viele Kommunen unserem Förderaufruf gefolgt sind, auch wenn das Antragsbegehren anfangs sehr träge war,“ bemerkt Lindner. „Gerade, weil es für die Kommunen immer schwieriger wird, den mit der Antragstellung und Nachweisführung verbundenen Verwaltungsaufwand zu stemmen, hat unsere Sozialplanerin tatkräftig unterstützt - so etwa bei der Vorbereitung der Leistungsbeschreibung oder bei der Auswahl geeigneter Standorte.“

Die Bänke sind vom Grundaufbau gleich, aber unterschiedlich im Design und von verschiedenen Anbietern gefertigt. Allen immanent sind der Schriftzug „Mitfahrbank“ und entsprechende Richtungsanzeiger, welche auf den Zielort verweisen. Geachtet wurde auf verschiedene Aspekte bei der Standortwahl: Die Anbindung eines Ortes oder Ortsteiles an ein benachbartes Ziel, die Verbindung mehrere Orte oder Ortsteile untereinander oder dort, wo eine Mobilitätsanbindung durch den ÖPNV nur sporadisch gegeben ist. Die Nutzung der Bank erfolgt auf eigene Verantwortung und garantiert keine Mitnahme. Eventuelle Schadensersatzanforderungen der Mitfahrer sind automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw abgedeckt, falls es zu einem Zwischenfall kommen sollte.

„Natürlich wird die Sinnhaftigkeit der Mitfahrbänke oftmals in Frage gestellt, aber wir denken, dass gerade auf dem Land, wo man sich kennt, der ein oder andere anhält und den Wartenden zum Einkaufen oder zum Arzt chauffiert. Das hat auch unsere Mobilitätsumfrage aus dem Jahr 2021 gezeigt. Letztendlich entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, ob und wie sie das Angebot nutzen. Sie müssen das Projekt mit Leben füllen,“ bilanziert Lindner.

Die Ergebnisse der Mobilitätsumfrage finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter:

www.landkreis-hildburghausen.de/Landkreis/Soziales-Familie/Landesprogramm-LSZ/

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Jessica Weinland-Schmidt, Sozialplanerin zur Verfügung.

Tel.: 03685 445-203

Mail: weinland@lrahbn.thueringen.de