Beschlussgegenstand:
Einzahlung in die Kapitalrücklage der Henneberg-Klinik Hildburghausen GmbH
Beschluss:
Der Kreistag Hildburghausen stimmt der Einzahlung in die Kapitalrücklage i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der Henneberg-Klinik Hildburghausen GmbH in Höhe von 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2026 zu.
Der Landrat wird beauftragt, die zur Umsetzung der Einzahlung in die Kapitalrücklage notwendigen Schritte einzuleiten, die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und insbesondere einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung der Henneberg-Kliniken-Management GmbH zu fassen.
gez.
Sven Gregor Dienstsiegel
Landrat