Beschlussgegenstand:
Erweiterung der Qualitätskriterien zur Förderung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erweiterung der Qualitätskriterien zur Förderung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII im Landkreis Hildburghausen, Beschluss JHA vom 02.04.2025, mit folgendem Text:
„Eine nachzubesetzende Personalstelle ist entsprechend des Fachkräftegebotes rechtzeitig auszuschreiben und gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe nachzuweisen. Bei personellen Wechseln oder bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen der geförderten Personalstelle hat der geförderte Träger spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntwerden dem örtlichen Träger der Jugendhilfe dies schriftlich mitzuteilen.".
gez.
Sven Gregor Dienstsiegel
Landrat