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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36 a i.V.m. § 246 e Baugesetzbuch über die Anwendung der befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau nach § 246 e Baugesetzbuch („Bau-Turbo“) in der Gemeinde Amt Wachsenburg

Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025).

Der § 246 e Baugesetzbuch (BauGB) soll als „Experimentierklausel“ die Schaffung von Wohnraum erleichtern und beschleunigen, ohne die kommunale Planungshoheit, die öffentlichen Belange oder die Rechte der Nachbarn unangemessen zu beeinträchtigen.

Mit Zustimmung der Gemeinde kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und das Vorhaben der Errichtung Wohnzwecken dienender Gebäude, oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung zulässigerweise errichteter Gebäude, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder der Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung, dient.

Nach § 36 a Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde, der betroffenen Öffentlichkeit, vor der Entscheidung über die Zustimmung zum Antrag, Gelegenheit zur Stellungnahme, innerhalb einer angemessenen Frist (höchstens einen Monat), geben.

Die Gemeinde Amt Wachsenburg wurde in einem bauaufsichtlichen Verfahren durch das Landratsamt Ilm-Kreis um Zustimmung gemäß § 36 a BauGB zu einem beantragten Vorhaben ersucht (Az.: 20240159).

Für das Grundstück, Gemarkung Eischleben, Flur 1, Flurstück-Nr. 1036/2, gelegen an der Straße „Zeugmantel“, wurde der Neubau eines Dreifamilienwohnhaus mit Abstellgebäude beantragt. Das vorgenannte Grundstück befindet sich in dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Das beantragte Vorhaben benötigt eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung im unbeplanten Innenbereich.

Nach § 34 Absatz 3b BauGB kann, mit Zustimmung der Gemeinde, im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Vor der Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde zum beantragten Vorhaben, wird mit dieser Bekanntmachung, die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Antragsunterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Fachbereich IV - Bauen und Planen, Sachgebiet Flächen- und Gebäudemanagement, 2. OG, Dienstzimmer Nr. 207, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, zur Einsichtnahme, in der Zeit vom 02. Februar 2026 bis zum 16. Februar 2025 (jeweils einschließlich), aus.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@amt-wachsenburg.de). Sie können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post oder während der Dienst-zeiten mündlich zur Niederschrift).

Die einzusehenden Antragsunterlagen umfassen folgende Unterlagen:

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amtlicher Lageplan,

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Berechnung der GRZ und GFZ,

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Grundrisse,

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Schnitt A,

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Ansichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde zum beantragten Vorhaben unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c) und e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS GVO kann auf der Internetseite der Gemeinde Amt Wachsenburg (www.amt-wachsenburg.de) heruntergeladen werden.

Ichtershausen, 29.01.2026

gez.

Fachbereich IV - Bauen und Planen