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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Einebnung von Grabstätten

Bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten ist die Nutzungszeit abgelaufen oder die Gräber werden nicht mehr gepflegt.

Nach den Ermittlungen der Friedhofsverwaltung sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten unbekannt, nicht auffindbar oder verstorben.

Personen, die Angaben zu Hinterbliebenen machen können, werden aufgefordert sich bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Amt Wachsenburg zu melden, per email franziska.trott@amt-wachsenburg.de oder telefonisch unter 03628/ 911-217.

Sofern die Nutzungsberechtigten bis zum 31.03.2026 nicht ermittelt werden konnten, werden die Grabstätten gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg abgeräumt.

Das Nutzungsrecht wird ohne Entschädigung entzogen, das Grabmal und sonstige bauliche Anlagen werden beseitigt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.

Ichtershausen

Margarete Heinemann

Feld E I, Nr. 11

Ichtershausen

Martha und Otto Kühr

Feld E V, Nr. 45

Amt Wachsenburg, den 05.01.2026

Friedhofsverwaltung