In der Gemeinde Amt Wachsenburg, Gemarkung Holzhausen, Flur 5, Am Lämmerberg wurde
Für das Flurstück 450 eine Liegenschaftsvermessung in Form einer Grenzwiederherstellung und Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-gesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in der geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 09. Oktober 2023 bis 09. November 2023
jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Reinhard Kräling, Pachelbelstraße 29, 99096 Erfurt eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG in der geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Reinhard Kräling, Pachelbelstraße 29, 99096 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, den 22.08.2023
gez. Dipl.-Ing. Reinhard Kräling
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur