Titel Logo
Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Amt Wachsenburg, Gemarkung Holzhausen, Flur 5, Am Lämmerberg wurde

Für das Flurstück 450 eine Liegenschaftsvermessung in Form einer Grenzwiederherstellung und Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-gesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in der geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 09. Oktober 2023 bis 09. November 2023

jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Reinhard Kräling, Pachelbelstraße 29, 99096 Erfurt eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG in der geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Reinhard Kräling, Pachelbelstraße 29, 99096 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, den 22.08.2023

gez. Dipl.-Ing. Reinhard Kräling

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur