Der das o.a. Bauvorhaben betreffende Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 19.09.2023, Az.: 540.2-3411-02/22, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 10.10.2023 bis 23.10.2023 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Str. 42, 99334 Amt Wachsenburg, im Sekretariat
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Planfeststellungsbeschluss und festgestellter Plan sind in diesem Zeitraum auch zugänglich über
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz).
Diese Bekanntmachung ist auch unter dem Link https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/aktuelles/bekanntmachungen einsehbar.
Im Auftrag
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(Unterschrift)