Die Gemeinde Amt Wachsenburg vergibt, nach § 31 ThürGemHV im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, die Verpachtung des Fließgewässer „Die Waid“, einschließlich Fischereirecht.
(Waidbach ab Gemarkungsgrenze Neudietendorf (Klemmsmühle) bis Gemarkungsgrenze Mühlberg (Apfelstädter Ried) einschließlich der aufsteigenden Gewässer Schlammgraben, Roßbach sowie Vasoldebach bis Ortsgrenze Holzhausen)
Der Besitz eines gültigen Fischereischeines ist Voraussetzung für die Verpachtung. Der Pächter hat die Nachweispflicht.
| Lage: | Gemarkung Haarhausen, Flur 4, Flurstück-Nr. 530 u.w.; |
| Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 6, Flurstück-Nr. 666/1 u.w. |
| Pachtfläche: | Das Pachtgewässer ist ca. 9 km lang, durchschnittlich ca. 3 m breit und etwa 2,7 ha groß |
| Pachtdauer: | 12 Jahre |
| Pachtbeginn: | nach Vereinbarung |
Die Höhe des Mindestangebotes für den jährlichen Pachtzins beträgt 202,00 €.
Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 24.11.2023, 12:00 Uhr.
Ihr Angebot richten Sie bitte unter Verwendung des Angebotsformulars in einem verschlossenen Umschlag, auf dem das Kennzeichen „Ha-530“ sowie der Hinweis „Angebot zur Ausschreibung“ angegeben sind, an die Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg.
Nach Absprache kann das Fließgewässer besichtigt werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter der o. g. Adresse oder telefonisch unter der 03628 / 911-233 vereinbart werden.
Die Gemeinde behält sich vor, von einer Verpachtung des Fließgewässers abzusehen oder es erneut anzubieten.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen.
Das Angebotsformular sowie das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS GVO kann auf der Internetseite der Gemeinde Amt Wachsenburg (www.amt-wachsenburg.de) heruntergeladen werden.
gez.
Sebastian Schiffer
Bürgermeister