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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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BEKANNTMACHUNG

Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Am Keltergraben“ in dem Ortsteil Holzhausen

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 mit Beschluss-Nr. 505/2023 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Am Keltergraben“ in dem OT Holzhausen einschließlich Begründung gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Einbeziehungssatzung betrifft folgende Grundstücke in der Gemarkung Holzhausen, Flur 2, Flurstück-Nr. 116/14 und Flurstück-Nr. 662.

Die Satzung wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

Satzungsziel ist die Einbeziehung des Grundstückes, Gemarkung Holzhausen, Flur 2, Flurstück-Nr. 116/14, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine (wohn-) bauliche Nutzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Durch die Satzung wird kein Vorhaben vorbereitet, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) können die Satzungsunterlagen (Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom Juni 2023 und Begründung in der Fassung vom Juni 2023) in der Zeit vom

06. November 2023 bis 08. Dezember 2023

(jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Gemeinde Amt Wachsenburg (www.amt-wachsenburg.de) unter der Rubrik „Gemeindeinformationen / Bauen und Wohnen“ (https://www.amt-wachsenburg.de/gemeindeinformationen/bauen-und-wohnen), eingesehen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus liegen die Satzungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Fachbereich IV - Bauen und Planen, Sachgebiet Flächen- und Gebäudemanagement, 2. OG, Dienstzimmer Nr. 207, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Satzungsunterlagen, während der Dienstzeiten der Verwaltung oder nach Vereinbarung, schriftlich (an die vorgenannte Andresse), elektronisch (per E-Mail an info@amt-wachsenburg.de) oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung findet gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, statt.

Die einzusehenden Satzungsunterlagen bestehen aus dem Entwurf der Einbeziehungssatzung (Fassung Juni 2023) und der Begründung (Fassung Juni 2023).

Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro PLANUNGSGRUPPE 91 aus 99867 Gotha, mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ichtershausen, 30.10.2023

Sebastian Schiffer

Bürgermeister — Dienstsiegel