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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Beschlussübersicht der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2024

Drucksache-Nr.:

015/2024

Beschluss-Nr.:

013/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2024 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

18

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

016/2024

Beschluss-Nr.:

014/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt den Neubau eines Sonnenturmes auf dem Areal der Volksstern- warte in dem OT Kirchheim, auf dem gemeindlichen Grundstück, Gemarkung Kirchheim, Flur 8, Flurstück-Nr. 700, und billigt den Entwurf zur Baumaßnahme.

Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage dieses Entwurfes die weiteren Planungs- leistungen zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen einer gesicherten Finanzierung öf- fentlich auszuschreiben.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

017/2024

Beschluss-Nr.:

015/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt, den vorliegenden Entwurf in der Variante mit den im Ortsteilrat besprochenen Änderungen bzgl. des Haupteinganges zum Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Holzhausen für Kinder unter 3 Jahre.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt, dass das Gebäude als Niedrigenergiegebäude nach „KfW 40-Standard“ in Massiv- bauweise errichtet wird.

3.

Der Gemeinderat bestätigt, dass der Beschluss Nr. 453/2023 vom 25.04.2023 auch auf den Erweiterungsbau Kita Holzhausen für Kinder unter 3 Jahre (Krippe) Anwendung finden soll. Durch die gewählte Bauweise als Niedrigenergiegebäude nach „KfW 40-Standard“ ist der Beschluss Nr. 453/2023 vom 25.04.2023 hinsichtlich der geforderten Umsetzung der „Kli- maneutralität von Baumaßnahmen“ erfüllt.

4.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in Umsetzung des Beschlusses Nr. 409/2022 vom 13.12.2022, dem Gemeinderat die Entwurfsplanung der Technischen Gebäu- deausrüstung (HLS und Elektro/Fernmeldetechnik) zur Bestätigung vorzulegen.

5.

Der Gemeinderat nimmt die Kostenschätzung nach DIN 276 vom 27.05.2027 zum Erweite- rungsbau der Kita in dem Ortsteil Holzhausen für Kinder über 3 Jahre mit einer Summe in Höhe von 1.695.798,10 Euro brutto zustimmend zur Kenntnis.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

6.

Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen einer gesicherten Finan- zierung öffentlich auszuschreiben.

7.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

018/2024

Beschluss-Nr.:

016/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt, den vorliegenden Entwurf zum Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Kirchheim für Kinder über 3 Jahre.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt, dass das Gebäude als Niedrigenergiegebäude nach „KfW 40-Standard“ in Massiv- bauweise errichtet wird.

3.

Der Gemeinderat bestätigt, dass durch die gewählte Bauweise als Niedrigenergiegebäude nach „KfW 40-Standard“ der Beschluss Nr. 453/2023 vom 25.04.2023 hinsichtlich der geforderten Umsetzung der „Klimaneutralität von Baumaßnahmen“ erfüllt wird.

4.

Der Gemeinderat bestätigt, dass der Beschluss Nr. 409/2022 vom 13.12.2022 auch auf den Erweiterungsbau Kita Kirchheim Anwendung finden soll und beauftragt den Bürgermeister, in Umsetzung des Beschlusses Nr. 409/2022 vom 13.12.2022, dem Gemeinderat die Entwurfsplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro/Fernmeldetechnik) zur Bestätigung vorzulegen.

5.

Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 11.04.2024 zum Erweite- rungsbau der Kita in dem Ortsteil Kirchheim für Kinder über 3 Jahre mit einer Summe in Hö- he von 2.659.708,94 Euro brutto, zustimmend zur Kenntnis.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

6.

Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen einer gesicherten Finan- zierung öffentlich auszuschreiben.

7.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

019/2024

Beschluss-Nr.:

017/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt, den vorliegenden Entwurf zum Neubau des Sozialgebäudes am Sportplatz in dem Ortsteil Haarhausen.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt, dass das Gebäude, in Anlehnung an die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Erweiterungsbauten der Kitas in dem OT Holzhausen und in dem OT Kirchheim, als Niedrigenergiegebäude nach „KfW 40-Standard“ in Massivbauweise errichtet wird.

3.

Der Gemeinderat bestätigt, dass durch die gewählte Bauweise als Niedrigenergiegebäude nach „KfW 40-Standard“ der Beschluss Nr. 453/2023 vom 25.04.2023 hinsichtlich der geforderten Umsetzung der „Klimaneutralität von Baumaßnahmen“ erfüllt wird.

4.

Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 20.06.2024 zum Neubau des Sozialgebäudes am Sportplatz in dem Ortsteil Haarhausen, mit einer Summe in Höhe von 842.399,09 Euro brutto, auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, zustimmend zur Kenntnis.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

5.

Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben.

6.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

021/2024

Beschluss-Nr.:

018/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt den vorliegenden Lärmaktionsplan für die Gemeinde Amt Wachsenburg -Fortschreibung 2023/2024 (Runde 4).

2.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

 — 

Drucksache-Nr.:

020/2024

Beschluss-Nr.:

019/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt, dass der Auftrag für die Planungsleistungen zur Erstellung einer kommunale Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Amt Wachsenburg, an die Findig Projekt GmbH, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden, zu einer Angebotssumme in Höhe von 53.018,78 € (Brutto), erteilt wird.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 — 

Drucksache-Nr.:

020/2024

Beschluss-Nr.:

022/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Gemeinde Amt Wachsenburg mit dem geänderten Stand vom 31.07.2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

5

 — 

Drucksache-Nr.:

023/2024

Beschluss-Nr.:

021/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Auf der Grundlage des § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg i.V.m. § 20 Abs. 1 c) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg wird die Besetzung des Bau- und Vergabeausschusses mit Gemeinderatsmitgliedern wie folgt be- stätigt:

Fraktion

ordentliches Mitglied

1. Vertreter

2. Vertreter

Sitz Nr. 1

CDU

Ralf Wildenauer

Matthias Eschrich

Michael Klippstein

Sitz Nr. 2

CDU

Dominik Rehse

Michael Klippstein

Matthias Eschrich

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Matthias Kittel

Michael Huke

Ursula Gorf

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Andreas Priebs

Andrea Poppitz-Münster

Doreen Lattermann

Sitz Nr. 5

SSB

Grit Penzler

Lutz Rolapp

Saskia Hinkel

Sitz Nr. 6

SSB

Ralf Richter

Matthias Huyer

Lutz Rolapp

Sitz Nr. 7

SSB

Carola Busse

Tino Bosecker

Matthias Huyer

Sitz Nr. 8

FWG

Silvio Kords

Steve Spindler

André Kose

2.

Auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 c) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg wird die Besetzung des Bau- und Vergabeausschusses mit sachkundigen Bürgern wie folgt bestätigt:

Fraktion

sachkundiger Bürger

Sitz Nr. 1

CDU

Jörg Surner

Sitz Nr. 2

CDU

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Enrico Kehl

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Wolfgang Münster

Sitz Nr. 5

SSB

Markus Kottmann

Sitz Nr. 6

SSB

Prof. Bertold Stanzel

Sitz Nr. 7

SSB

Sitz Nr. 8

FWG

Hans-Jürgen Langer

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

024/2024

Beschluss-Nr.:

022/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Auf der Grundlage des § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg i.V.m. § 20 Abs. 1 b) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg wird die Besetzung des Finanzausschusses mit Gemeinderatsmitgliedern wie folgt bestätigt:

Fraktion

ordentliches Mitglied

1. Vertreter

2. Vertreter

Sitz Nr. 1

CDU

Michael Klippstein

Ralf Wildenauer

Dominik Rehse

Sitz Nr. 2

CDU

Matthias Eschrich

Dominik Rehse

Ralf Wildenauer

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Andrea Poppitz-Münster

Doreen Lattermann

Ursula Gorf

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Michael Huke

Matthias Kittel

Andreas Priebs

Sitz Nr. 5

SSB

Ralf Richter

Saskia Hinkel

Grit Penzler

Sitz Nr. 6

SSB

Lutz Rolapp

Tino Bosecker

Saskia Hinkel

Sitz Nr. 7

SSB

Mathias Huyer

Carola Busse

Tino Bosecker

Sitz Nr. 8

FWG

Steve Spindler

André Kose

Silvio Kords

2.

Auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 b) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg wird die Besetzung des Finanzausschusses mit sachkundigen Bürgern wie folgt bestätigt:

Fraktion

sachkundiger Bürger

Sitz Nr. 1

CDU

Sitz Nr. 2

CDU

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Tobias Hertwig

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Thomas Bähr

Sitz Nr. 5

SSB

Sitz Nr. 6

SSB

Sitz Nr. 7

SSB

Sitz Nr. 8

FWG

Thorsten Hengelhaupt

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

026/2024

Beschluss-Nr.:

023/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und § 8 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“ in dem Ortsteil Thörey.

Zum Geltungsbereich gehören folgende Grundstücke der Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstücke Nr. 529/12 teilweise, 560/1 teilweise, 494/17 teilweise und 494/10 teilweise und Flur 3, Flurstück Nr. 402/1 teilweise.

Das Plangebiet umfasst ca. 5.000 qm.

Die Abgrenzung und die Lage des Plangebietes sind aus der in der Anlage 1 beigefügten Flurkarte ersichtlich. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die südlich vorhandene öffentliche Grünfläche, derzeit gelegen auf dem gemeindlichen Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flur- stück-Nr. 529/12, auf das Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 3, Flurstück-Nr. 402/1, zur Schaffung einer durchgängig überbaubaren Grundstücksfläche, planextern verlegt werden. Dadurch soll die Erweiterung des Produktionsstandortes der Firma IMOSI GmbH ermöglicht werden.

2.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen des Regelverfahrens auf der Grund-lage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung wird beschlossen.

3.

Der Aufstellungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“ in dem Ortsteil Thörey wird, nach § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekannt gemacht.

4.

Der Beschluss-Nr. 547/2023 vom 14.12.2023 wird aufgehoben.

5.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

027/2024

Beschluss-Nr.:

024/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Gemeinderat bestätigt, dass der Auftrag zur Erstellung eines Garagen- und Parkraumentwicklungskonzeptes, für die weitere Entwicklung von insgesamt acht Garagenkomplexen in den Orten Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken sowie als Steuerungsinstrument für das Parken im öffentlichen Raum in dem OT Ichtershausen, an das Architekturbüro Kind aus Tambach-Dietharz, zu einer Angebotssumme in Höhe von 46.856,25 € (Brutto), erteilt wird.

2.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die Punkte 1 bis 2 und Punkt 5 des Beschlusses-Nr. 508/2023 vom 28.09.2023, bis zur Vorlage des Garagen- und Parkraumentwicklungskonzeptes und deren Auswertung im Gemeinderat vorerst nicht umzusetzen.

3.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

Aufgrund des § 38 Thüringer Kommunalordnung war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung ausgeschlossen.

 — 

Drucksache-Nr.:

028/2024

Beschluss-Nr.:

027/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Der Beschluss-Nr. 055/2019 vom 28.10.2019 wird aufgehoben.

2.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

029/2024

Beschluss-Nr.:

026/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

1.

Die Widmung der sonstigen öffentlichen Straße (Weg), gelegen auf dem Grundstück, Gemar- kung Kirchheim, Flur 8, Flurstück-Nr. 702 erfolgt nach Folgenden Maßgaben:

1.1

Klassifizierung:

Sonstige öffentliche Straße (Weg)

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG)

1.2

Funktion:

Sonstige öffentliche Straße (Weg)

(§ 3 Abs. 2 ThürStrG)

1.3

Straßenbaulast:

Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Amt Wachsenburg

(§§ 43 Abs. 1 Satz 4, § 47 Abs. 2 ThürStrG).

2.

Die sonstige öffentliche Straße (Weg) erhält den Namen „Zur Sternwarte“.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

030/2024

Beschluss-Nr.:

027/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt das Protokoll der 01. öffentlichen Sitzung vom 12.06.2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

 — 

Drucksache-Nr.:

031/2024

Beschluss-Nr.:

028/2024

Ausfertigungsdatum:

05.08.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt das Protokoll der 01. nicht-öffentlichen Sitzung vom 12.06.2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

19

davon Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3