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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Amt Wachsenburg

Auslegung des Entwurfes

- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) -

Die Gemeinde Amt Wachsenburg ist nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG verpflichtet einen Wärmeplan zu erstellen.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung zu leisten. Der Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 mit Beschluss-Nr. 105/2025 den Entwurf zur Kommunale Wärmeplanung gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung, in der Fassung vom 23.07.2025, steht der Öffentlichkeit, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme in der Zeit vom

30.10.2025 bis zum 05.12.2025

(jeweils einschließlich)

zur Verfügung und ist im Internetportal der Gemeinde Amt Wachsenburg unter https://www.amt-wachsenburg.de/gemeindeinformationen/kommunale-waermeplanung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Fachbereich IV Bauen und Planen, 2. OG, Dienstzimmer Nr. 204, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung oder nach Vereinbarung, öffentlich zur Einsichtnahme in dem o.g. Zeitraum aus.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung umfasst:

-

die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG,

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die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,

-

die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG,

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das Zielszenario nach § 17 WPG,

-

die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG,

-

die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie

-

die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@amt-wachsenburg.de). Sie können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift).

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur kommunalen Wärmeplanung findet gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, statt.

Gemäß § 6 WPG wurde die Firma Findig Projekt GmbH aus 01099 Dresden, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung und Planung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 13 Abs. 4 WPG.

Ichtershausen, 30.09.2025

Sebastian Schiffer — Dienstsiegel

Bürgermeister