Die Gemeinde Amt Wachsenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des Ehrenamtes eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:
| • | Sie haben bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und sind nicht älter als 70 Jahre. |
| • | Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Amt Wachsenburg. |
| • | Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und deshalb zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. |
Die Schiedsperson hat insbesondere folgende Aufgaben:
| • | Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Gesetz über die Schiedsstellen (Thüringer Schiedsstellengesetz). |
| • | Dies sind insbesondere Schlichtungsverfahren für die außergerichtliche Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen vor Schiedsstellen. |
| • | Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz umfassen Streitigkeiten der obligatorischen und der freiwilligen Streitbeilegung. |
| • | Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage und der Täter-Opfer-Ausgleich. |
| • | Führung des Protokoll- und Kassenbuches, Durchführung der Abrechnung mit der Gemeinde Amt Wachsenburg. |
Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
| • | Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; |
| • | eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; |
| • | eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; |
| • | eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. |
Die Gemeinde bietet:
| • | Kostenübernahme für Sachkosten sowie Grund- und Aufbauseminare |
| • | fördernde Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- |
| • | Räumlichkeiten und Sachausstattung in der Verwaltung für Sprechstunden und Verhandlungsführungen |
Die Schiedsperson wird vom Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes Arnstadt berufen und verpflichtet.
Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und im Vorfeld Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte persönlich, telefonisch unter 03628/911216, elektronisch (info@amt-wachsenburg.de) oder schriftlich bei
Gemeinde Amt Wachsenburg
Bewerbung Schiedsstelle
Erfurter Straße 42
99334 Amt Wachsenburg
Ihre verbindliche Bewerbung für dieses Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes bis zum 17.01.2025 an die o.g. Stelle.