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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung

In der gesellschaftlichen Debatte um Klima- und Umweltschutz spielt auch der Artenschutz eine sehr wichtige Rolle. In einer intensiv genutzten Feldflur fehlen, vor allem im Sommer, geeignete Blühpflanzen und Rückzugsorte für Insekten. Viele Landwirte sind daher bereit, Blühflächen anzulegen. Es wird daher beabsichtigt, gemeindliche Flächen zur Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt Wachsenburg schreibt, entsprechend § 31 ThürGemHV, nachfolgend genannte Grundstücksflächen ausschließlich zur naturschutzfachlichen Nutzung aus:

Grundstücksdaten:

Gemarkung Werningsleben, Flur 1, Flurstück-Nr. 184/1, Flurstück-Nr. 188, Flurstück-Nr. 185/2, Flur 3, Flurstück-Nr. 152, Flurstück-Nr. 158, Flurstück-Nr. 167, Flur 4, Flurstück-Nr. 106/1 (in der Anlage 1 und 2 farblich dargestellt)

Grundstücksfläche:

Teilflächen von ca. 1,4 ha

Nutzungsdauer:

4 Jahre

Nutzungsbeginn:

01.10.2025

Nutzungsentgelt:

unentgeltlich im Rahmen eines Naturschutzprojektes

  • Nutzungsart/Zweckbestimmung:
    • Anlage von mehrjährigen Blühstreifen im Rahmen des Projektes VIA Natura 2000 – Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten
    • zeitliche und fachliche Vorgaben zur Ansaat der Blühstreifen:
      • Mittlere Breite mindestens 3 m, maximal 20 m
      • Länge mindestens 300 m
      • Bodenlockerung und Herstellung eines feinkrümligen Saatbettes
      • Oberflächige Ansaat regionaler Wildkräuter (VWW-zertifiziert), bei geeigneter Witterung (Saatgut wird durch das BfN-Projekt „VIA Natura 2000“ zur Verfügung gestellt)
      • Aussaatstärke nach Absprache mit dem Projektleiter
      • Anwalzen nach Ansaat
      • Ansaat im Zeitraum Herbst 2025 nach Ernte der Vorkultur
    • zeitliche und fachliche Vorgaben zur Pflege der Blühstreifen:
      • Nach Möglichkeit ist ein einmaliger Schröpfschnitt (mind. 20 cm Höhe) im ersten Vegetationsjahr durchzuführen.
      • generell Hochschnitt (> 15 cm)
      • Mahd mit Abfuhr des Mahdgutes oder Schlegeln/ Mulchen
      • Ggf. Nutzung oder Entsorgung des Mahdgutes durch den Pächter bzw. Flächennutzer
      • Regelmäßige Pflege durch 1-2 Schnitte pro Jahr
      • Die Aufteilung der Fläche in Pflegeabschnitte mit zeitlich versetztem Schnitt sollte nach Möglichkeit bevorzugt werden. (z.B. 50 % beim ersten Durchgang, 50 % nach frühestens 4-6 Wochen)
      • Wenn möglich, sollte auf die Verwendung von Heuaufbereitern verzichtet werden.
    • Weitere Auflagen:
      • Auf den Blühstreifen bzw. Feldrainen sind zu unterlassen:
        • Einsatz von organischem oder mineralischem N-Dünger
        • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
        • sonstige Flächennutzung (bspw. als Lagerplatz, regelmäßiges Überfahren außer zu Pflegezwecken)
        • vollständiger oder teilweiser Umbruch nach Ansaat und vor Vertragslaufzeitende
      • Beeinträchtigung von ggf. auf der Fläche sichtlich vorhandenen Tieren oder deren Entwicklungsformen ist durch die Maßnahme zu vermeiden. Bei Sichtung von belegten Wiesenbrüter-Nestern ist die Pflege abzubrechen (z.B. durch weiträumiges Umfahren) und zu einem späteren Zeitpunkt nach der Brutzeit fortzusetzen.
      • Wesentliche Veränderungen, z.B. die Neuansaat oder Nachsaat bedürfen der vorherigen Zustimmung der Natura2000-Station Gotha/ Ilm-Kreis.
      • Der. Flächennutzer hat das Betreten der Fläche durch den Verpächter, die von ihm beauftragten Personen und deren Hilfspersonen sowie Teilnehmer an Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für projektrelevante Zwecke (VIA Natura 2000) zu dulden. Das betrifft ggf. auch projektbegleitende wissenschaftliche Arbeiten.
      • Die Teilnahme am Projekt VIA Natura 2000 schließt Doppelförderung aus. Insbesondere sind Förderungen für der o.g. Pachtflächen über die Ökoregelungen gemäß Artikel 31 Verordnung (EU) 2021/2115 ausgeschlossen. Der Bezug von Direktzahlungen nach GAP ist ausdrücklich vereinbar mit diesen Vorgaben. Dies schließt auch die Anrechnung als nicht-produktive Fläche nach § 20 GAP-KondV (4%-Regelung) ein.

Ihren Antrag zur naturschutzfachlichen Nutzung der vorgenannten Grundstücksflächen richten Sie bitte formlos in einem verschlossenen Umschlag, auf dem das Kennzeichen „VIA-We“ sowie der Hinweis „Angebot zur Ausschreibung“ angegeben sind, an die Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg.

Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 31.01.2025, 10:00 Uhr.

Nach Absprache können die Fläche besichtigt werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter der o. g. Adresse, elektronisch unter info@amt-wachsenburg.de oder telefonisch unter der 03628 / 911-229 vereinbart werden.

Die Gemeinde behält sich vor, von einer Überlassung der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten.

Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen.

Das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS GVO kann auf der Internetseite der Gemeinde Amt Wachsenburg (www.amt-wachsenburg.de) heruntergeladen werden.

gez.

Sebastian Schiffer

Bürgermeister