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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Beschlussübersichten

Beschlussübersicht

der Hauptausschusssitzung vom 01.10.2024

Drucksache-Nr.:

HA-015/2024

Beschluss-Nr.:

HA-015/2024

Ausfertigungsdatum:

02.10.2024

Die Tagesordnung der Hauptausschusssitzung wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Hauptausschussmitglieder:

9

anwesende Hauptausschussmitglieder:

6

davon Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

HA-016/2024

Beschluss-Nr.:

HA-016/2024

Ausfertigungsdatum:

02.10.2024

Der Hauptausschuss bestätigt das Protokoll der Sitzung vom 19.08.2024 - öffentlicher Teil.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Hauptausschussmitglieder:

9

anwesende Hauptausschussmitglieder:

6

davon Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

HA-017/2024

Beschluss-Nr.:

HA-017/2024

Ausfertigungsdatum:

02.10.2024

Zwischen dem Hauptausschuss des Amtes Wachsenburg und der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30.10.2024 wird das Benehmen hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Hauptausschussmitglieder:

9

anwesende Hauptausschussmitglieder:

6

davon Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Beschlussübersicht

der Bau- und Vergabeausschusssitzung vom 22.10.2024

Drucksache-Nr.:

BVA-001/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-001/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

Die Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 22.10.2024 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

davon Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

BVA-001/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-001/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

Die Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 22.10.2024 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

davon Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

BVA-002/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-002/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

  1. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt die Studie sowie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Stand vom 20.08.2024) zur Planung einer einheitlichen elektronischen Schließanlage in allen gemeindeeigenen Gebäuden (1. BA - Außentüren).

    Der Bürgermeister wird beauftragt auf dieser Grundlage die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben.

  2. Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 30.09.2024, zur Herstellung einer einheitlichen elektronischen Schließanlage in allen gemeindeeigenen Gebäuden (1. BA - Außentüren) inkl. Planungskosten, in Höhe von 290.360,00 Euro brutto zustimmend zur Kenntnis.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

  3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

davon Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

BVA-008/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-003/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zur Drucksache-Nr. 065/2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

davon Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

BVA-004/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-004/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

  1. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt, die vorliegenden Entwurfsplanungen zur technischen Gebäudeausrüstung der Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fernmeldetechnik zum Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Holzhausen für Kinder unter 3 Jahre (Krippe).

  2. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt, dass die vorgelegten Planungen zur technischen Gebäudeausstattung dem Beschluss Nr. 409/2022 vom 13.12.2022 entsprechen.

  3. Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Wandaufbau zustimmend zur Kenntnis und bestätigt die Ausführung der Außenwände gemäß der vorliegenden Planung aus Kalksandstein mit WDVS.

  4. Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Kostenschätzung nach DIN 276 vom 16.08.2024 zum Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Holzhausen für Kinder über 3 Jahre mit einer Summe in Höhe von 2.273.000 Euro brutto zustimmend zur Kenntnis.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

  5. Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahmen im Rahmen einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben.

  6. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

davon Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

 — 

Drucksache-Nr.:

BVA-005/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-005/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

  1. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt die vorliegenden Entwurfsplanungen zur technischen Gebäudeausrüstung der Be-reiche Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fernmeldetechnik zum Erweiterungs-bau der Kita in dem Ortsteil Kirchheim für Kinder über 3 Jahre.

  2. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt, dass die vorgelegten Planungen zur technischen Gebäudeausstattung dem Beschluss Nr. 409/2022 vom 13.12.2022 entsprechen.

  3. Der Bau- und Vergabeausschuss erklärt, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Wandaufbau für das Projekt „Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Holzhausen für Kinder unter 3 Jahre“ auch für den Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Kirchheim für Kinder über 3 Jahre Anwendung findet und bestätigt auf dieser Grundlage die Ausführung der Außenwände gemäß der vorliegenden Planung aus Kalksandstein mit WDVS.

  4. Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 16.08.2024 zum Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Kirchheim für Kinder über 3 Jahre mit einer Summe in Höhe von 2.973.700 Euro brutto, zustimmend zur Kenntnis.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

  5. Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahmen im Rahmen einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben.

  6. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

8

davon Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

BVA-006/2024

Beschluss-Nr.:

BVA-006/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

  1. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt, die vorliegenden Entwurfsplanungen zur technischen Gebäudeausrüstung der Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fernmeldetechnik zum Neubau des Sozialgebäudes am Sportplatz in dem Ortsteil Haarhausen.

  2. Der Bau- und Vergabeausschuss bestätigt, dass die vorgelegten Planungen zur technischen Gebäudeausstattung dem Beschluss Nr. 453/2023 vom 24.04.2023 entsprechen.

  3. Der Bau- und Vergabeausschuss erklärt, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Wandaufbau für das Projekt „Erweiterungsbau der Kita in dem Ortsteil Holzhausen für Kinder unter 3 Jahre“ auch den für Neubau des Sozialgebäudes am Sportplatz Haarhausen Anwendung findet und bestätigt auf dieser Grundlage die Ausführung der Außenwände gemäß der vorliegenden Planung aus Hohllochziegelstein mit WDVS.

  4. Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Kostenschätzung nach DIN 276 vom 25.09.2024 zum Neubau des Sozialgebäudes am Sportplatz in dem Ortsteil Haarhausen, mit einer Summe in Höhe von 1.343.128,90 Euro brutto zustimmend zur Kenntnis.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte mit Eigenmitteln aus dem gemeindlichen Haushalt.

  5. Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben.

  6. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

9

anwesende Bau- und Vergabeausschussmitglieder:

7

davon Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

Beschlussübersicht

der Finanzausschusssitzung vom 24.10.2024

Drucksache-Nr.:

FA-014/2024

Beschluss-Nr.:

FA-008/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

Die Tagesordnung der Finanzausschusssitzung vom 24.10.2024 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Finanzausschussmitglieder:

9

anwesende Finanzausschussmitglieder:

7

davon Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

FA-016/2024

Beschluss-Nr.:

FA-009/2024

Ausfertigungsdatum:

23.10.2024

Der Finanzausschuss der Gemeinde Amt Wachsenburg empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zur Drucksache-Nr. 077/2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Finanzausschussmitglieder:

9

anwesende Finanzausschussmitglieder:

8

davon Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Beschlussübersicht

der Gemeinderatsitzung vom 30.10.2024

Drucksache-Nr.:

063/2024

Beschluss-Nr.:

041/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

Die geänderte Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

17

davon Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

047/2024

Beschluss-Nr.:

042/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt das Protokoll der 02. öffentlichen Sitzung vom 31.07.2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

17

davon Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

064/2024

Beschluss-Nr.:

043/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt das Protokoll der 03. öffentlichen Sitzung vom 28.08.2024.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

17

davon Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

 — 

Drucksache-Nr.:

065/2024

Beschluss-Nr.:

044/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

  1. Der Gemeinderat bestätigt die Siedlungsflächenkonzeption „Erfurter Kreuz“ in der vorgelegten Fassung vom 27.02.2024 einschließlich der Kooperationsvereinbarung mit den entsprechend der Gebietskulisse beteiligten Personen der Region.

  2. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung sowie mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

18

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 — 

Drucksache-Nr.:

068/2024

Beschluss-Nr.:

045/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

  1. Der Gemeinderat billigt die ergänzten Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls) nach § 7 Abs. 1 UVPG, zum Bebauungsplan „Molsdorfer Straße II“ in dem Ortsteil Ichtershausen, in der Fassung vom September 2024, als Grundlage für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
  2. Der öffentlichen Auslegung der ergänzten Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und der parallel durchzuführenden Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, wird zugestimmt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zu beteiligen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, zu hören.
  4. Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

17

davon Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

074/2024

Beschluss-Nr.:

046/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 sowie der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ vom 13. September 2021, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Amt Wachsenburg übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
  3. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

18

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

071/2024

Beschluss-Nr.:

047/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

  1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG), die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahrensschritte zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG), einzuleiten.
  3. Die betroffene Öffentlichkeit ist, nach § 13 Abs. 2 WPG, über den Aufstellungsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung informiert.
  4. Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

18

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

075/2024

Beschluss-Nr.:

048/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

  1. Der Beschluss-Nr. 003/2024 vom 12.06.2024 wird auf der Grundlage des § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg i.V.m. § 20 Abs. 1 a) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg hinsichtlich der Besetzung des Hauptausschusses mit Gemeinderatsmitgliedern wie folgt geändert:

Fraktion

ordentliches Mitglied

1. Vertreter

2. Vertreter

Sitz Nr. 1

CDU

Michael Klippstein

Dominik Rehse

Matthias Eschrich

Sitz Nr. 2

CDU

Ralf Wildenauer

Matthias Eschrich

Dominik Rehse

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Matthias Kittel

Andreas Priebs

Michael Huke

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Doreen Lattermann

Andrea Poppitz-Münster

Ursula Gorf

Sitz Nr. 5

SSB

Carola Busse

Ralf Richter

Matthias Huyer

Sitz Nr. 6

SSB

Saskia Hinkel

Ralf Richter

Grit Penzler

Sitz Nr. 7

SSB

Tino Bosecker

Ralf Richter

Lutz Rolapp

Sitz Nr. 8

FWG

André Kose

Steve Spindler

Silvio Kords

  1. Der Beschluss-Nr. 022/2024 vom 31.07.2024 wird auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 b) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg hinsichtlich der Besetzung des Finanzausschusses mit sachkundigen Bürgern wie folgt geändert:

Fraktion

sachkundiger Bürger

Sitz Nr. 1

CDU

Sitz Nr. 2

CDU

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Tobias Hertwig

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Thomas Bähr

Sitz Nr. 5

SSB

Katja Freydank

Sitz Nr. 6

SSB

Andreas Kaßbohm

Sitz Nr. 7

SSB

Bettina Richter

Sitz-Nr. 8

FWG

Thorsten Hengelhaupt

  1. Der Beschluss-Nr. 023/2024 vom 31.07.2024 wird auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 c) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg hinsichtlich der Besetzung des Bau- und Vergabeausschusses mit sachkundigen Bürgern wie folgt geändert:

Fraktion

sachkundiger Bürger

Sitz Nr. 1

CDU

Jörg Surner

Sitz Nr. 2

CDU

Sitz Nr. 3

Bürger Aktiv

Enrico Kehl

Sitz Nr. 4

Bürger Aktiv

Wolfgang Münster

Sitz Nr. 5

SSB

Markus Kottmann

Sitz Nr. 6

SSB

Prof. Bertold Stanzel

Sitz Nr. 7

SSB

Andreas Kaßbohm

Sitz Nr. 8

FWG

Hans-Jürgen Langer

  1. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

18

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 — 

Drucksache-Nr.:

077/2024

Beschluss-Nr.:

049/2024

Ausfertigungsdatum:

01.11.2024

  1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereinen in der Gemeinde Amt Wachsenburg.

  2. Die Richtlinie ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Beschlusses.

  3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte:

21

anwesende Gemeinderäte:

18

davon Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0