Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Amt Wachsenburg,
zum 01.01.2026 ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) wurde das Bundesmeldegesetz geändert. Die bisher bestehende Übermittlungssperre gegenüber der Bundeswehr ist entfallen.
Die Datenübermittlung erfolgt nun auf Grundlage des § 58c Soldatengesetz (SG).
Meldebehörden sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr personenbezogene Daten von Personen zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Die Verwendung der Daten ist gesetzlich ausschließlich auf Informationsmaßnahmen zum freiwilligen Wehrdienst beschränkt.
Das frühere Widerspruchsrecht gem. § 36 Abs. 2 BMG ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ersatzlos entfallen. Seit dem 01.01.026 besteht keine Möglichkeit mehr, der Datenübermittlung zu widersprechen, bereits eingetragene Übermittlungssperren wurden kraft Gesetzes aufgehoben.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Amt Wachsenburg, Fachbereich II, Pass- und Meldewesen unter der Tel.: 03628 911 -216 gerne zur Verfügung.