Titel Logo
Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Beschlussübersicht

Gemeinderatssitzung 12.12.2022

Nachtrag

Beschluss-Nr. 409/2022

In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in seiner 45. Sitzung am 12.12.2022 Folgendes für die Kindertageseinrichtung in Holzhausen beschlossen:

1.

Das Hauptgebäude und der Anbau werden mit der maximal möglichen PF-Fläche/Leistung ausgestattet. Der Stromertrag soll vorrangig der Eigennutzung dienen.

2.

Es werden Batterien für den Eigenverbrauch verbaut. Die Dimensionierung der Speicherkapazitäten erfolgt durch einen Fachplaner. Maßgabe soll hierbei die bestmögliche Eigennutzung des von der PV-Anlage erzeugten Stromes im Objekt und ohne Elektromobilität sein, unabhängig von Fragen der finanziellen Wirtschaftlichkeit.

3.

Für die vorhandene Warmwasserbereitung erfolgt eine technische Prüfung, inwieweit hier statt Netzeinspeisung eine vorrangige Eigennutzung der Stromüberschüsse mittels gesteuertem elektrischen Heizstab erfolgen kann.

Für die umzubauende Wärmepumpenheizung wird ebenfalls geprüft, inwieweit hier statt Netzeinspeisung eine vorrangige Eigennutzung der Stromüberschüsse mittels gesteuertem elektrischen Heizstab erfolgen kann.

4.

Für die Parkplätze wird eine Ladeinfrastruktur mit Zugriff auf den PV-Strom vorbereitet. Die Dimensionierung der vorzuverlegenden Erdkabel soll in einer Größe erfolgen, die eine spätere Ausstattung aller vorhandenen Parkplätze Zug um Zug nach Bedarf ohne Zusatzaufwand ermöglicht. Bis dahin soll mindestens ein Personalparkplatz mit einer Lademöglichkeit mit mindestens 4 KW ausgerüstet werden.

5.

Im Zuge der Bauarbeiten wird die Aufrüstung des Objektes auf Glasfaser mit vorbereitet.

6.

Für alle technischen Installationen des Gebäudes mit Anbau werden eine internetbasierte Fernwartung, Steuerung, Regelung und Überwachung installiert, die eine Fernwartung durch den Kundendienst und die Steuerung, Regelung und Überwachung aller objektbezogenen Daten wie etwa Betriebszustände, Temperaturen, Verbräuche oder die Fernbedienung und Überwachung aus der Verwaltung heraus ermöglicht.

7.

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten zu ermitteln. Die Kämmerei wird beauftragt die Kosten im Nachtragshaushalt entsprechend darzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt die Beschlussfassung dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

8.

Der Beschluss ist mit seiner Begründung vollständig zu veröffentlichen

Abstimmungsergebnis:

21 anwesende Gemeinderäte

15 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 410/2022

In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in seiner 45. Sitzung am 12.12.2022 Folgendes für die Kindertageseinrichtung in Haarhausen beschlossen:

1.

Alle Aufenthaltsräume der Tageseinrichtung werden mit dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mit Kreuzstromwärmetauschern nachgerüstet.

2.

Das Hauptgebäude (ohne Nordseite) wird mit der maximal möglichen PV-Fläche/Leistung ausgestattet. Der Stromertrag soll vorrangig der Eigennutzung dienen.

3.

Es werden Batterien für den Eigenverbrauch verbaut. Die Dimensionierung der Speicherkapazitäten erfolgt durch einen Fachplaner. Maßgabe soll hierbei die bestmögliche Eigennutzung des von der PV-Anlage erzeugten Stromes sein, unabhängig von Fragen der finanziellen Wirtschaftlichkeit.

4.

Für die Warmwasserbereitung erfolgt eine technische Prüfung, inwieweit hier statt Netzeinspeisung eine vorrangige Eigennutzung der Stromüberschüsse mittels gesteuertem elektrischen Heizstab erfolgen kann.

5.

Es wird eine Wärmepumpenzusatzheizung installiert. Diese ist so zu dimensionieren, dass eine maximal mögliche Laufzeit und damit Öleinsparung in der Heizsaison möglich ist und die vorhandene Ölheizung nur noch als Zusatzheizung arbeitet, wenn Luftwärmepumpenungünstige COP-Werte erreichen. Es wird eine Zusatzheizung mit gesteuertem elektrischen Heizstab vorgesehen, die den Überschussstrom für die Wärmebereitstellung nutzen soll.

6.

Im Zuge der Bauarbeiten wird die Aufrüstung des Objektes auf Glasfaser mit vorbereitet

7.

Für alle technischen Installationen des Gebäudes werden eine internetbasierte Fernwartung, Steuerung, Regelung und Überwachung installiert, die eine Fernwartung durch den Kundendienst und die Steuerung, Regelung und Überwachung aller objektbezogenen Daten wie etwa Betriebszustände, Temperaturen, Verbräuche oder die Fernbedienung und Überwachung aus der Verwaltung heraus ermöglicht.

8.

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten zu ermitteln. Die Kämmerei wird beauftragt die Kosten im Nachtragshaushalt oder vorzugsweise durch Umschichtungen im aktuellen Haushalt in Abstimmung mit dem Bürgermeister entsprechend darzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt die Beschlussfassung dem Gemeinderat zur Abstimmung erneut vorzulegen.

9.

Der Beschluss ist mit seiner Begründung vollständig zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

21 anwesende Gemeinderäte

16 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 411/2022

In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in seiner 45. Sitzung am 12.12.2022 Folgendes für die Kindertageseinrichtung in Ichtershausen beschlossen:

1.

Alle geeigneten Dächer, ausgenommen Nordseiten, werden mit der maximal möglichen PV-Fläche/Leistung ausgestattet. Der Stromertrag soll vorrangig der Eigennutzung dienen.

2.

Es werden Batterien für den Eigenverbrauch verbaut. Die Dimensionierung der Speicherkapazitäten erfolgt durch einen Fachplaner. Maßgabe soll hierbei die bestmögliche Eigennutzung des von der PV-Anlage erzeugten Stromes ohne Berücksichtigung von Elektromobilität sein, unabhängig von Fragen der finanziellen Wirtschaftlichkeit.

3.

Für die Warmwasserbereitung erfolgt eine technische Prüfung, inwieweit hier statt Netzeinspeisung eine vorrangige Eigennutzung der Stromüberschüsse mittels gesteuertem elektrischen Heizstab erfolgen kann.

4.

Für die vorhandene Gasheizung wird eine Luftwärmepumpenheizung zugebaut, welche mit möglichst maximalen Laufzeiten den überwiegenden Wärmebedarf bereitstellen soll. Die im Hauptgebäude vorhandene Gasheizung soll nur noch als Zusatzheizung bei ungünstigen COP-Werden zuschalten.

5.

Für die Heizungen beider Gebäude wird jeweils ja nach technischen Möglichkeiten eine Zusatzheizung mit gesteuertem elektrischen Heizstab vorgesehen, die den Überschussstrom für die Wärmebereitstellung nutzen soll.

6.

Für die Personalparkplätze wird eine Ladeinfrastruktur vorbereitet. Die Dimensionierung der vorzuverlegenden Erdkabel soll in einer Größe erfolgen, die eine spätere Ausstattung aller vorhandenen Parkplätze Zug um Zug nach Bedarf ohne Zusatzaufwand ermöglicht. Bis dahin soll mindestens ein Parkplatz mit einer Lademöglichkeit mit 4 kW ausgerüstet werden.

7.

Im Zuge der Bauarbeiten wird die Aufrüstung des Objektes auf Glasfaser mit vorbereitet

8.

Für alle technischen Installationen des Gebäudes und Anbau werden eine internetbasierte Fernwartung, Steuerung, Regelung und Überwachung installiert, die eine Fernwartung durch den Kundendienst und die Steuerung, Regelung und Überwachung aller objektbezogenen Daten wie etwa Betriebszustände, Temperaturen, Verbräuche oder die Fernbedienung und Überwachung aus der Verwaltung heraus ermöglicht.

9.

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten zu ermitteln. Die Kämmerei wird beauftragt die Kosten im Nachtragshaushalt entsprechend darzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt die Beschlussfassung dem Gemeinderat zur Abstimmung erneut vorzulegen.

10.

Der Beschluss ist mit seiner Begründung vollständig zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

21 anwesende Gemeinderäte

16 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen