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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil - Erläuterungen zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg

Erläuterungen

zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg

Zum besseren Verständnis der vorliegenden Satzung möchten wir Ihnen einige zusätzliche Informationen geben.

Nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung müssen alle Gemeinden in Thüringen eine Hauptsatzung haben. In dieser Hauptsatzung werden wesentliche kommunalrechtliche Fragen verbindlich festgelegt.

Zuständig für den Erlass der Hauptsatzung ist der Gemeinderat.

Im Rahmen der aktuellen Neufassung der Hauptsatzung wurden auch in Vorbereitung der Kommunalwahlen in diesem Jahr verschiedenen Punkte überarbeitet.

Der Ortsteil Bechstedt-Wagd wird eigenständig

Der Ortsteilrat Bechstedt-Wagd-Kirchheim-Werningsleben, hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 den Beschluss gefasst, dass der Ortsteil Bechstedt-Wagd eine eigene Ortsteilverfassung erhalten soll. Für die beiden benachbarten Ortsteile Kirchheim und Werningsleben wird auch künftig eine gemeinsame Ortsteilverfassung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 ThürKO praktiziert.

Das bedeutet, dass am 26.05. für den Ortsteil Bechstedt-Wagd wieder ein eigener Ortsteilbürgermeister gewählt wird. Am 01.09. auch ein eigener Ortsteilrat

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt

In § 7 der Hauptsatzung wird die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen an den gemeindlichen Entscheidungsprozessen konkretisiert.

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. So können die Kinder und Jugendlichen beim Bau von Spielplätzen, einer Skaterbahn oder Sportanlagen aktiv mitreden.

Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch Bildung von projektbezogenen Arbeitsgruppen, Umfragen bei Kindern- und Jugendlichen, Umfragen in Jugendforen oder die Durchführung von Jugendworkshops.

Darüber hinaus findet einmal jährlich eine Versammlung ausschließlich für Kinder- und Jugendliche statt.

Arbeitsgruppe Seniorenfreundliche Gemeinde

Alle Senioren, dass sind Bürgerinnen und Bürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sollen ebenfalls in angemessener Weise an Entscheidungsprozessen der Gemeinde beteiligt werden.

Die Arbeitsgruppe „Seniorenfreundliche Gemeinde“ soll dafür einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Ortsteilräte entsenden durch Beschluss bis zu 2 wahlberechtigte Senioren als Mitglieder in diese Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe tagt mindestens einmal im Quartal und wird vom Bürgermeister einberufen.

Beitrag zur Entbürokratisierung

In § 10 der Hauptsatzung werden die Zuständigkeiten des Bürgermeisters konkretisiert, z.B. bei der Vergabe von Bauleistungen.

Neu sind eine Vielzahl von Aufgaben, die der Bürgermeister künftig in eigener Zuständigkeit entscheiden kann.

So darf der Bürgermeister künftig für eine Vielzahl von Bauvorhaben Entscheidungen treffen, für die bisher der Gemeinderat zuständig war. Die Genehmigungsverfahren werden dadurch beschleunigt. Dazu zählen im Einzelnen:

-

die Zulassung von Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB und Zulassung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten nach BauNVO

-

Erklärungen der Gemeinde in Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO), sowie Befreiungen für verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 60 ThürBO)

Entschädigungen für die Gemeinderäte und Ortsteilbürgermeister angepasst

Nach 5 Jahren wurden erstmals wieder die Entschädigungen für die Gemeinderäte und Ortsteilbürgermeister angepasst.

Ein Mitglied des Gemeinderates erhält jetzt eine monatliche Grundentschädigung von 75,00 €. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 20,00 € gezahlt.

Der Gemeinderat besteht aktuell aus 25 Mitgliedern und dem Bürgermeister. Nach der Neuwahl im Mai werden dem Gremium nur noch 20 Mitglieder und der Bürgermeister angehören, sodass in Summe keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen.

Satzungen werden künftig im Internet bekannt gemacht

In § 16 wird die Möglichkeit umgesetzt, Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen für Wahlen künftig elektronisch im Internet bekannt zu machen.

Die Bekanntmachungen erfolgen ab Ende Februar auf der Internetseite

https://www.ortsrecht-amt-wachsenburg.de

Zusätzlich werden die Satzungen und Wahlbekanntmachungen auch weiterhin im Amtsblatt bekannt gemacht.