| • | Eigenjagdbezirk „Werningslebener Wald“ | |
| • | Gemarkung: | Werningsleben, Flur 5, Flurstück-Nr. 35/2 u.w. |
| • | Pachtfläche: | ca. 169 ha |
| • | Bejagbare Fläche: | ca. 169 ha (davon sind ca. 164 ha Waldfläche und ca. 5 ha Feldfläche) |
| • | Hochwildjagdbezirk | |
| • | Pachtdauer: | 9 Jahre |
| • | Pachtzeitraum: | 01.04.2025 - 31.03.2034 |
| • | Bedingungen: | Pächter können nur natürliche Personen sein, die jagdpachtfähig sind. Jagdpachtfähig ist, wer über einen gültigen Jagdschein verfügt und diesen bereits mindestens 3 Jahre besitzt. Grundbedingung für den Abschluss eines Pachtvertrages ist die Übernahme der Verpflichtung zum Ersatz von Wildschaden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken durch den Jagdausübungsberechtigten. Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Begehungsscheine sind möglich. Hat der Bieter seinen Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Amt Wachsenburg, so hat er eine Person zu benennen, die in der Gemeinde Amt Wachsenburg wohnt, Inhaber eines Jagdscheines und in der Lage ist, unaufschiebbare Maßnahmen durchzuführen. |
Die Höhe des Mindestangebotes für den jährlichen Pachtzins für die Gesamtfläche beträgt 3.800,00 € (netto).
Der Zuschlag soll zum Höchstangebot im Zusammenhang mit den Angaben auf dem Angebotsformular erteilt werden. Bei mehreren gleichen Höchstgeboten (Pachtpreis pro Hektar) entscheidet das Los.
Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 20.03.2025, 15:00 Uhr.
Ihr Angebot richten Sie bitte unter Verwendung des Angebotsformulars mit dem Nachweis zur Berechtigung der Jagdausübung in einem verschlossenen Umschlag, auf dem das Kennzeichen „JP-WW“ sowie der Hinweis „Angebot zur Ausschreibung“ angegeben sind, an die Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg.
Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
Nach Absprache kann die Pachtfläche besichtigt werden.
Für weitere Informationen zur Vergabe der Jagdpacht steht ein Exposé sowie der Entwurf des Jagdpachtvertrages zur Verfügung. Zudem erhalten Sie Auskunft unter der o. g. Adresse, elektronisch unter info@amt-wachsenburg.de oder telefonisch unter der 03628 / 911-229.
Die Gemeinde behält sich vor, von einer Verpachtung des Jagdausübungsrechtes abzusehen oder dieses erneut anzubieten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet sich für eines der eingereichten Angebote zu entscheiden.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen.
Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Das Angebotsformular sowie das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS GVO kann auf der Internetseite der Gemeinde Amt Wachsenburg (www.amt-wachsenburg.de) heruntergeladen werden.
gez.
Fachbereichsleiterin
Fachbereich IV - Bauen und Planen