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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg 2025

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Haushaltssatzung:

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

in den Einnahmen und Ausgaben mit

27.624.400 €

und im

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.669.150 €

ab.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.708.500 € festgesetzt.

 — 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO über 50.000 € sind erheblich.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge ab 500.000 €.

Erhebliche Investitionen im Sinne des § 10 Abs. 2 ThürGemHV sind Investitionen ab einem Betrag von 500.000 €.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 500.000 € und weniger.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Amt Wachsenburg, den 28.Januar 2025

Bürgermeister

Sebastian Schiffer  —  -Siegel-

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2024 mit Beschluss-Nr: 055/2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

375 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

375 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

 — 

1.

Mit Beschluss 062/2024 vom 19.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 mit Anlagen beschlossen. Mit Beschluss 063/2024 vom 19.12.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg den Finanzplan 2024 bis 2028 und das dazugehörige Investitionsprogramm 2024 bis 2028 beschlossen.

2.

Der Ilm-Kreis, hat mit Schreiben vom 22.01.2025 die Haushaltssatzung mit Anlagen einschließlich des Finanzplanes und Investitionsprogramms bis zum Jahr 2028 nicht beanstandet. Es wurden keine genehmigungspflichtigen Bestandteile festgestellt.

 — 

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.02.2025 bis 28.02.2025 in der Gemeindeverwaltung des Amtes Wachsenburg, Kämmerei, während der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, während der allgemeinen Geschäftszeiten.

 — 

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

Amt Wachsenburg, den 28. Januar 2025

Gez.

Bürgermeister

Sebastian Schiffer

Gemäß § 17 Hauptsatzung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung unter ortsrecht-amt-wachsenburg.de