Titel Logo
Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information der Friedhofsverwaltung - Grabmalüberprüfung

Die Friedhofsverwaltung Amt Wachsenburg gibt bekannt, dass auf allen Friedhöfen des Amtes Wachsenburg (in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben, Thörey, Rehestädt, Bittstädt, Haarhausen, Holzhausen, Röhrensee und Sülzenbrücken) in der Woche ab 17.04.2023 (KW 16) mit der Überprüfung der Standsicherheit aller Grabmale und baulichen Anlagen begonnen wird. Grundlage für die Standsicherheitsprüfung bei Grabmalen ist die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.

Die Prüfung wird durch ein durch die Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg beauftragtes Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vorgenommen. Ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet, wird ein Aufkleber angebracht. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass durch die Friedhofsverwaltung nur der Mangel angezeigt wird.

Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte selbst verpflichtet, umgehend Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit einzuleiten, d. h. einen Fachbetrieb (Steinmetz) mit den erforderlichen Arbeiten zu beauftragen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung laut Friedhofssatzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperrung der Grabstätte, Umlegen des Grabsteines auf die Grabstätte oder auf eine entsprechende freie Fläche).

Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung Amt Wachsenburg, Ansprechpartner Frau Lenzer, Telefon: 03628/911-238 zur Verfügung.

Friedhofsverwaltung