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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Lärmaktionsplan für die Gemeinde Amt Wachsenburg

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bekanntmachung der Gemeinde Amt Wachsenburg

vom 07.03.2024

Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat als zuständige Behörde (gemäß Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung) einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für das Gemeindegebiet erstellt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002.

Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen sowie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüfen bzw. fortschreiben, die konkreten Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU- Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings wurden von der Bund- / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Prüfwerte erarbeitet. Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) ganztags.

Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet überschritten werden.

Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.

Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 07.03.2024 und endet am 12.04.2024.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten der Gemeinde Amt Wachsenburg unter www.amt-wachsenburg.de einsehbar.

Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude der Gemeinde Amt Wachsenburg unter folgender Adresse aus:

Gemeinde Amt Wachsenburg

Erfurter Straße 42

99334 Amt Wachsenburg

OT Ichtershausen

1. OG (Sekretariat) Raum 107

zu folgenden Sprechzeiten:

-

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

-

Donnerstag:

13:00 - 15:00 Uhr

-

Montag, Mittwoch und Freitag:

nach Vereinbarung

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Amt Wachsenburg können an die folgende Adresse eingesendet werden:

Gemeinde Amt Wachsenburg

Erfurter Straße 42

99334 Amt Wachsenburg

bzw.

per E-Mail an: info@amt-wachsenburg.de

Parallel findet am 13.03.2024 um 18.00 Uhr im Saal der Gemeinde Amt Wachsenburg in der Erfurter Straße 42, OT Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg, eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan statt. Zu dieser Veranstaltung sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Amt Wachsenburg ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt.

Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Gemeindegebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.

Ichtershausen, 07.03.2024

Schiffer

Bürgermeister