Nachtrag und Finanzplan separat mit Veröffentlichung Satzung ins PS
Der Gemeinderat bestätigt die geänderte Tagesordnung für die 52. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg vom 27.09.2023.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
16 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 inklusive Anlagen mit folgenden Eckdaten: |
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| 2. NTHH 2023 | HH 2023 | mehr/ weniger |
| Verwaltungs-haushalt In Einnahme und Ausgabe | 27.492.700 € | 25.487.700 € | 2.005.000 € |
| Vermögens-haushalt In Einnahme und Ausgabe | 8.329.900 € | 8.401.200 € | - 71.300 € |
| Gesamthaus- halt In Einnahme und Ausgabe | 35.822.600 € | 33.888.900 € | 1.933.700 € |
| 2. | Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 inklusive Anlagen tritt am 01.01.2023 in Kraft. |
| 3. | Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtsaufsichtliche Würdigung einzuholen. |
| 5. | Der Beschluss und die Satzung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
16 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg beschließt den geänderten Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 nach § 62 ThürKO und das dazu gehörige Investitionsprogramm. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtsaufsichtliche Würdigung einzuholen. |
| 3. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
16 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Auf Grundlage des Beschlusses Nr. 488/2023 vom 10.07.2023 wird die Arbeitsgruppe Konzept Konzeptvergabe für das Areal „Rote und Gelbe Schule und Bürgerhaus“ gebildet. | |
| Folgende Personen sind Mitglieder der Arbeitsgruppe | |
| a) | Für die Gemeinderatsfraktion |
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| Ursula Gorf (Die Linke) |
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| Matthias Kittel, Stellvertreter Andreas Priebs (Bürger Aktiv) |
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| Lutz Rolapp, Stellvertreterin Bettina Richter (SSB) |
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| Gurdeep Randhawa, Stellvertreter Dominik Rehse (CDU) |
| b) | Für den Ortsteilrat Ichtershausen |
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| Peter Gorf, Stellvertreter Ronny Gering |
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| Petra Perlt |
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| Matthias Eschrich |
| c) | als sachkundige Bürger |
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| Marcel Römhild |
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| Sandro Hess |
| d) | für die Verwaltung |
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| Sebastian Schiffer, Bürgermeister |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
16 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung auf Grundlage des § 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) bestätigt der Gemeinderat den Entwurf zum geplanten Neubau einer Löschwasserzisterne in dem OT Bechstedt-Wagd, Flur 3, Flurstück-Nr. 326 und Flurstück-Nr. 55/2. Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage dieses Entwurfes die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme nach Erteilung einer Baugenehmigung und einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben. |
| 2. | Der Gemeinderat nimmt die Kostenermittlung nach DIN 276 vom 20.06.2023, basierend auf der Kostenrechnung des Planungsbüros Feistel vom 20.06.2023, mit einer Summe in Höhe von 177.000,00 Euro, zustimmend zur Kenntnis. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
17 anwesende Gemeinderäte
17 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung auf Grundlage des § 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) bestätigt der Gemeinderat den Entwurf zum geplanten Neubau einer Löschwasserzisterne in dem OT Kirchheim, Flur 5, Flurstück-Nr. 536/2 und Flurstück-Nr. 1097. Der Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage dieses Entwurfes die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Maßnahme nach Erteilung einer Baugenehmigung und einer gesicherten Finanzierung öffentlich auszuschreiben. |
| 2. | Der Gemeinderat nimmt die Kostenermittlung nach DIN 276 vom 20.06.2023, basierend auf der Kostenrechnung des Planungsbüros Feistel vom 20.06.2023, mit einer Summe in Höhe von 219.000,00 Euro, zustimmend zur Kenntnis. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
17 anwesende Gemeinderäte
17 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss in folgender verkürzter Fassung zu veröffentlichen: |
| „Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass der Auftrag für die Planungsleistungen „Freianlagen“ (LP 1-9), „Vermessung“ und „Bodengutachten“, für die Errichtung einer Skateanlage, auf dem gemeindlichen Grundstück, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, flurstück-Nr. 941, an das Büro für Landschaftsarchitektur Feistel, Erfurt, erteilt wird.“ |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
15 Ja-Stimmen
01 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
| 1. | Der Gemeinderat bestätigt den Änderungsvertrag (1. Änderung) zum städtebaulichen Vertrag vom 01.06.2022 gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung einer städtebaulichen Satzung (Einbeziehungssatzung in dem Bereich „Am Keltergraben“) in Holzhausen. |
| 2. | Der den Änderungsvertrag (1. Änderung) zum städtebaulichen Vertrag vom 01.06.2022 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt der Vorhabenträger. |
| 4. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
15 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg billigt den Entwurf zur Einbeziehungssatzung im Bereich „Am Keltergraben“ in dem OT Holzhausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, in seiner Fassung vom Juni 2023 sowie die Begründung, in ihrer Fassung vom Juni 2023, als Grundlage für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. |
| 2. | Der öffentlichen Auslegung des Entwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und der parallel durchzuführenden Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, wird zugestimmt. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zu beteiligen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, zu hören. |
| 4. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
15 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltung
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 1. | Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB, bestätigt der Gemeinderat die Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“ in dem OT Thörey, entsprechend der Anlage 1. |
| Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der vorgelegten Art und Weise behandelt und abgewogen. |
| Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist bestsandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger/Einwender, die Bedenken und Anregungen zu dem Bebauungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
15 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 0 Stimmenthaltungen
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 1. | Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Molsdorfer Straße II“ in dem Ortsteil Ichtershausen, wird nach § 46, Abs. 1 BauGB eine Baulandumlegung des Grundstückes, Gemarkung Ichtershausen, Flur 2, Flurstück-Nr. 487/1, angeordnet. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anhörung der Eigentümer nach § 47 Absatz 1 Satz 1 BauGB durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
16 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
01 Stimmenthaltungen
| 1. | Zur Schaffung von gesetzeskonformen Nutzungs- und Vertragsverhältnisses, werden alle Pachtverträge über den gemeindlichen Grund und Boden der Garagenkomplexe „Feldstraße“, „Riethweg“, „Wachsenburgstraße“, „Walter-Rohloff-Straße“ und „Schulstraße/Karl-Liebknecht-Straße“ in dem OT Ichtershausen, „Am Anger“ in dem OT Sülzenbrücken sowie „Gothaer Straße“ in dem OT Eischleben, welche nach dem 02.10.1990 abgeschlossen wurden, nicht den Bestimmungen des Schuldrechtanpassungsgesetz unterliegen und nicht nach den Vorgaben des § 67 Abs. 2 i. V. m. Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung und des § 31 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vergeben wurden, nach den vertraglichen und den gesetzlichen Bestimmungen beendet und durch neue Garagenmietverträge mit den bisherigen Nutzern ersetzt, da eine unentgeltliche Überlassung, eine Unterwertüberlassung, wie auch eine stillschweigende Vertragsverlängerung, nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich unzulässig ist. | |
| 2. | Der Bürgermeister wird zum Abschluss neuer Garagenmietverträge mit den bisherigen Nutzern ermächtigt. Die Vertragslaufzeit ist auf 10 Jahre begrenzt. Auf die Durchführung einer öffentliche Ausschreibung nach § 31 ThürGemHV wird verzichtet, da die Vermietung der Garagen einem besonderen öffentlichen Interesse dient. | |
| 3. | Der Gemeinderat nimmt den Wert über die ortsübliche Miete, gemäß den Gutachten über die Marktmiete für Garagen (Stichtag 26.05.2023), zur Kenntnis und bestätigt einen Verzicht zur Erhöhung der Mieten im Rahmen neuer Garagenmietverträge und bewilligt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Liegenschaften unter den in Pkt. 3.1 und Pkt. 3.2. dieses Beschlusses genannten Voraussetzungen. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses. | |
| a. | Sofern der bisherige Nutzer und zukünftige Mieter der Garage, im Rahmen des neuen Garagenmietvertrages, sämtliche Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten an der Garage übernimmt, bestätigt der Gemeinderat die Vermietung der Garage zu einem Mietzins in Höhe von 60,00 € jährlich. Die Vertragslaufzeit ist gemäß Pkt. 2 dieses Beschlusses auf 10 Jahre begrenzt. |
| b. | In den Fällen, in denen der bisherige Nutzer und zukünftige Mieter der Garage nachweist, dass er auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Amt Wachsenburg hat und sämtliche Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten an der Garage übernimmt, bestätigt der Gemeinderat die Vermietung der Garage zu einem Mietzins in Höhe von 50,00 € jährlich. Der geminderte Mietzins ist auf 3 Jahre begrenzt und kann bei Vorlage entsprechender Nachweise um weitere 3 Jahre verlängert werden. Die Vertragslaufzeit ist gemäß Pkt. 2 dieses Beschlusses auf 10 Jahre begrenzt. |
| 4. | Sofern der bisherige Nutzer und/oder der neue Mieter die Nutzung der Garage vollständig aufgibt, ist die Garage nach Maßgabe des kommunalen Haushaltsrechts zum vollen Wert zur Vermietung öffentlich auszuschreiben (vgl. § 31 ThürGemHV, § 67 ThürKO). Die Vertragslaufzeit ist auf 10 Jahre begrenzt. | |
| 5. | Endet die Vertragslaufzeit des neuen Garagenmietvertrages nach Pkt. 2 dieses Beschlusses, ist Pkt. 3 dieses Beschlusses, erneut zu prüfen und durch den Gemeinderat zu beschließen. | |
| 6. | Der Gemeinderat bestätigt, dass die in dem Punkt 1. dieses Beschlusses genannten Liegenschaften nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden. | |
| 7. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. | |
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
09 Ja-Stimmen
02 Nein-Stimmen
03 Stimmenthaltungen
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren zwei Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 33. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 21.02.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
12 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
04 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 34. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 07.03.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
11 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
05 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 35. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 28.03.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
13 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
03 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 36. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 25.04.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
14 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
02 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 37. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 23.05.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
15 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
01 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 40. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 11.07.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
13 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
03 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 41. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 22.08.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
13 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
03 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 42. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 26.09.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
12 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
04 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 44. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 17.11.2022.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
13 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
03 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 51. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 10.07.2023.
Abstimmungsergebnis:
16 anwesende Gemeinderäte
09 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
07 Stimmenthaltungen