In Kenntnis der Beschlussvorlage hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in seiner 54. Sitzung am 14.12.2023 folgendes abgelehnt:
- Alle Investitionen für die Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren der Vermögenshaushalte gebildet wurden, werden auf Ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze der ThürGemHV vor einer weiteren Übertragung überprüft.
- Mit der Jahresrechnung 2023 sollen nur noch Haushaltsausgabenreste von Investitionen im VMH für übertragbar erklärt werden, die im HH-Jahr 2024 nachweislich weitergeführt und vertraglich abgeschlossen werden. Begonnene Maßnahmen, die auf Grund eines vorliegenden Bauzeitplanes erst nach 2024 abgeschlossen werden, sollen mit dem tatsächlichen finanzbedarf neu in die Haushaltsplanung ab 2024 zum Ansatz gebracht werden. Die Haushaltsausgabereste dieser Investitionen sind dann ebenfalls aufzulösen.
- Alle anderen Haushaltsausgabereste von Investitionen des Vermögenshaushaltes aus den Vorjahren sind aufzulösen und der Rücklage zuzuführen. Sie sind von einer Neuaufnahme in die Haushaltsplanung auf ihre aktuelle Notwendigkeit und tatsächliche Realisierbarkeit zu überprüfen.
- Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage von §7 allgemeine Grundsätze, § 9 Verpflichtungsermächtigungen, § 10 Investitionen sowie § 24 Finanzplanung der ThürGemHV sind weiterhin notwendige Investitionen der betroffenen Haushaltsreste neu in die HH-Planung 2024 und der Folgejahre aufzunehmen
Bemerkung:
Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| 20 | anwesende Gemeinderäte |
| 8 | Ja-Stimmen |
| 8 | Nein-Stimmen |
| 4 | Stimmenthaltungen |