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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Beschlussübersicht

Gemeinderatssitzung 27.03.2023

Beschluss-Nr. 446/2023

Der Gemeinderat bestätigt die geänderte Tagesordnung für die 49. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg vom 24.04.2023.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

21 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 447/2023

1.

Der Gemeinderat genehmigt die Neuanschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 als Ersatz für das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 der Freiwilligen Feuerwehr Ichtershausen. Der Bürgermeister wird beauftragt das Fahrzeug auf Grundlage der Kostenschätzung in Höhe von 710.000 Euro zuzüglich 40.000 Euro für mögliche Preissteigerungen auszuschreiben.

2.

Der Gemeinderat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 1300.93521/01 zur Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die FF Ichtershausen in Höhe von 199.000,00 € nach § 58 ThürKO. Die Deckung erfolgt durch eine zusätzliche Einnahme der Haushaltsstelle 1300.36121.01 Zuschüsse und Zuweisung vom Land HLF 20 in Höhe von 199.000 Euro.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

4 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 448/2023

1.

Die geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Haushaltsjahr 2017 wird auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 1) gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

2.

Die geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Haushaltsjahr 2018 wird auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 1) gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

3.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts ist mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen, zwei Wochen lang bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Auf Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung und die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen

4.

Der Beschluss ist zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

22 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 449/2023

1.

Der Bürgermeister und die ehrenamtlichen Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2017 auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 der Gemeinde Amt Wachsenburg entlastet.

2.

Der Bürgermeister und die ehrenamtlichen Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2018 auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 der Gemeinde Amt Wachsenburg entlastet.

3.

Der Beschluss ist zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

20 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

2 Ausgeschlossen § 38 ThürKO

Beschluss-Nr. 450/2023

1.

Die geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Haushaltsjahr 2019 wird auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 1) gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

2.

Die geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Haushaltsjahr 2020 wird auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 1) gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

3.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts ist mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen, zwei Wochen lang bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Auf Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung und die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen

4.

Der Beschluss ist zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

22 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 451/2023

1.

Der Bürgermeister und die ehrenamtlichen Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2019 auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 der Gemeinde Amt Wachsenburg entlastet.

2.

Der Bürgermeister und die ehrenamtlichen Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2020 auf Grundlage der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 der Gemeinde Amt Wachsenburg entlastet.

3.

Der Beschluss ist zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

20 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

2 Ausgeschlossen § 38 ThürKO

Beschluss-Nr. 452/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 0610.93502 Elektronische Datenverarbeitungsanlage mobile Endgeräte in Höhe von 55.000 Euro für die Beschaffung mobiler Endgeräte für die Mitglieder des Gemeinderates, Ortsteilbürgermeister und sachkundige Bürger im Zuge der Installation des Ratsinformationssystem.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine zusätzliche Entnahme aus der Rücklage (Haushaltsstelle 9100.31000) in Höhe von 55.000 Euro.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

17 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 453/2023

1.

Die verbindliche Regelung des Bundes im Klimaschutzgesetzt (KSG), den kommunalen Gebäudebestand bis 2045 in einen klimaneutralen Zustand zu bringen, wird ab sofort für alle zukünftigen Baumaßnahmen Anwendung finden. Ausgenommen hiervon sind die bereits laufenden Baumaßnahmen der Kitas Holzhausen, Haarhausen und Ichtershausen bzw. die Beschlussfassungen 409/2022, 410/2022 und 411/2022 hierzu, um deren Umsetzung nicht zu behindern.

2.

Für die Umsetzung wird im Stellenplan des Nachtragshaushaltes eine zusätzliche Stelle „Energiemanager" geschaffen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellenbeschreibung und -ausschreibung sowie eine Kooperationsvereinbarung mit der ThEGA vorzubereiten bzw. die Fördergelder hierzu zu beantragen.

4.

Eine Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Förderung.

5.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, bei zukünftigen Baumaßnahmen nur noch die nachhaltigste Lösung und nicht mehr die scheinbar billigste Lösung für die o Beschussfassungen des Gemeinderates vorzubereiten. Für die Beurteilung als nachhaltigste Lösung sind die Kriterien geringstmögliche Umweltbelastungen, C0 2 Belastung, fossiler Energieverbrauch, bestmögliche Eigenversorgung mit regenerativer Energie wie auch die Langlebigkeit und eine mögliche Nachnutzung neu zu errichtender Gebäude mit heranzuziehen.

6.

Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.

7.

Der Beschluss ist mit seiner Begründung zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

14 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 455/2023

1.

Das verfallene Gebäude der alten Bibliothek wird abgerissen. Die Grundstücke werden als öffentliche Grünfläche/Ausgleichsfläche hergerichtet. Die Kosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln und ggf. in den Nachtragshaushalt einzuarbeiten. Die Umsetzung erfolgt vorzugsweise durch den Bauhof.

2.

Der Bürgermeister wird mit der zeitnahen Umsetzung des Beschlusses beauftragt.

3.

Der Beschluss ist zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

20 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

2 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 456/2023

1.

Die Glasfaser AG wird aufgelöst.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Bekanntmachung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

22 anwesende Gemeinderäte

10 Ja-Stimmen

9 Nein-Stimmen

3 Stimmenthaltungen