Die Jagdgenossenschaft hat am 20.04.2023 die Mitgliederversammlung für das Jagdjahr 2022/2023 durchgeführt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst.
Beschluss Nr.01/2023
Die Mitgliederversammlung beschließt die Jahresrechnung 2022/23, den
Bericht der Kassenprüfer und der Vorstand wurde entlastet.
Beschluss Nr.02/2023
Die Mitgliederversammlung beschließt den Reinertrag für das Jagdjahr 2022/23 und das dieser ausgezahlt wird.
Beschluss Nr. 03/2023
Die Mitgliederversammlung beschließt die Auszahlung der nicht abgerufenen Reinerträge sowie die nicht abgerufenen Rücklagen an die Mitglieder auszuzahlen.
Beschluss Nr.04/2023
Die Mitgliederversammlung beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder.
Beschluss Nr.05/2023
Die Mitgliederversammlung beschließt Rücklagen in Höhe von 7.500,00€.
Beschluss Nr.06/2023
Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2022/23
In dieser Mitgliederversammlung wurde die neu überarbeitete Satzung durch den Jagdvorsteher vorgestellt. Sie ist mit der heutigen Bekanntgabe, in den nächsten 14 Tagen, in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Sachgebiet Flächen -und Gebäudemanagement, 2. Obergeschoss, Dienstraum 207 einzusehen.
Jeder Jagdgenosse kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung seine Reinertragsanteile sowie die Sonderzahlung beim Jagdvorsteher Siegmar Arnoldt, Am Roßbach 10, OT Haarhausen schriftlich unter Angabe der Bankverbindung geltend machen.
Der Vorstand