Titel Logo
Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Amt Wachsenburg, Ortsteil Thörey

Änderung des Bebauungsplanes

„Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“

(im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2023 mit Beschluss-Nr. 432/2023 den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“ in dem Ortsteil Thörey gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft folgende Grundstücke in der Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstücke-Nr. 529/12 teilweise, 494/4 teilweise, 494/5 teilweise, 494/6 teilweise, 494/7 teilweise, 494/10 teilweise, 494/12 teilweise, 494/13 teilweise, 494/14 teilweise, 494/15 teilweise, 494/16 teilweise, 494/17 teilweise, und 560/1 teilweise.

Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Planziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Verschiebung der südlich vorhandenen öffentlichen Grünfläche, derzeit gelegen auf dem Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 529/12, in die nördliche Richtung auf die Grundstücke, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 494/4, Flurstück- Nr. 494/5 und Flurstück-Nr. 494/6, zur Schaffung einer durchgängig überbaubaren Grundstücksfläche.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umwelt- prüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Durch den Bebauungsplan wird kein Vorhaben vorbereitet, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) liegen die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom August 2022 und Begründung in der Fassung vom Februar 2023) in der Zeit vom

05. Juni 2023 bis 14. Juli 2023

(jeweils einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Sachgebiet Flächen- und Gebäudemanagement, 2. OG, Dienstzimmer Nr. 207, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Planungsunterlagen während der Dienstzeiten der Verwaltung oder nach Vereinbarung schriftlich (per Post oder per Fax) oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch die Abgabe der Stellungnahme in elektronischer Form per Email (info@amt-wachsenburg.de) ist möglich.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes § 3 Abs. 2 BauGB findet gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage (www.amt-wachsenburg.de) unter der Rubrik Gemeindeinformationen / Bauen und Wohnen, eingesehen werden.

Die einzusehenden Planunterlagen bestehen aus Entwurf des Bebauungsplanes (Fassung August 2022) und der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes (Fassung Februar 2023).

Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro APA - BAUPLAN aus 99310 Arnstadt, mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.

Ichtershausen, 01.06.2023 — Dienstsiegel

Sebastian Schiffer

Bürgermeister