1. Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament
statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Amt Wachsenburg ist in 14 allgemeine Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt.
| Wahl- bezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) |
| 0001 | Ichtershausen I | Gemeindeverwaltung, Neue Mitte / Bistro Erfurter Straße 42 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Ichtershausen |
| 0002 | Ichtershausen II | Gemeindeverwaltung Neue Mitte / Foyer Erfurter Straße 42 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Ichtershausen |
| 0003 | Thörey | Dorfclub Thörey Kirchstraße 1 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Thörey |
| 0004 | Rehestädt | Vereinszimmer Rehestädt Dorfstraße 23 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Rehestädt |
| 0005 | Eischleben | Feuerwehrgerätehaus Eischleben Gothaer Straße 112 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Eischleben |
| 0006 | Bittstädt | Vereinsraum FFW Bittstädt Julius Lencer Straße 131A 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Bittstädt |
| 0007 | Haarhausen | Gemeindesaal Haarhausen Die Lange Straße 3 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Haarhausen |
| 0008 | Holzhausen | Grundschule Holzhausen Speiseraum Am Lämmerberg 31 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Holzhausen |
| 0009 | Röhrensee | Saal Röhrensee Am Pferdebrunnen 12 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Röhrensee |
| 0010 | Sülzenbrücken | Bürgerhaus Sülzenbrücken Zum Herrentor 24 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Sülzenbrücken |
| 0011 | Ichtershausen III | Sportzentrum Marcel Kittel Schulstraße 23 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Ichtershausen |
| 0012 | Kirchheim | Vereinszimmer Mönchsgasse 81d 99334 Kirchheim Ortsteil Kirchheim |
| 0013 | Bechstedt-Wagd | Feuerwehrversammlungsraum Bechstedt-Wagd Egstedter Str. 6 99334 Kirchheim Ortsteil Bechstedt-Wagd |
| 0014 | Werningsleben | Vereinszimmer Trift 7 99334 Kirchheim Ortsteil Werningsleben |
| 0015 | Rockhausen | Bürgerhaus Rockhausen Zum Mittelpunkt 11 99334 Amt Wachsenburg OT Rockhausen |
| 9012 | Briefwahllokal | Gemeindeverwaltung Konferenzraum 1. OG Erfurter Straße 42 99334 Amt Wachsenburg Ortsteil Ichtershausen |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19.05.2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024, um 15:00 Uhr in der Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, Konferenzraum 1.OG, zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich, Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt |
| oder |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Ichtershausen, den 19.04.2024
Machleb, Wahlbeauftragter