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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 6/2024
Nichtamtlicher Teil
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I. HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE AMT WACHSENBURG 2024

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

27.963.300 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.437.100 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.546.200 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

375 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO über 50.000 € sind erheblich.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge ab 500.000 €.

Erhebliche Investitionen im Sinne des § 10 Abs. 2 ThürGemHV sind Investitionen ab einem Betrag von 500.000 €.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 500.000 € und weniger.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Amt Wachsenburg, den 19. April 2024

gez.

Bürgermeister

Sebastian Schiffer —  -Siegel-

II.

1.

Mit Beschluss 583/2024 vom 12.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Haushaltssatzung 2024 und den Haushaltsplan 2024 mit Anlagen beschlossen. Mit Beschluss 584/2024 vom 12.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg den Finanzplan 2023 bis 2027 und das dazugehörige Investitionsprogramm 2023 bis 2027 beschlossen.

2.

Der Ilm-Kreis, hat mit Schreiben vom 15.04.2024 die Haushaltssatzung mit Anlagen einschließlich des Finanzplanes und Investitionsprogramms bis zum Jahr 2027 nicht beanstandet. Es wurden keine genehmigungspflichtigen Bestandteile festgestellt.

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 22.04.2024 bis 13.05.2024 in der Gemeindeverwaltung des Amtes Wachsenburg, Kämmerei, während der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, während der allgemeinen Geschäftszeiten.

IV.

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

Amt Wachsenburg, den 19. April 2024

gez.

Bürgermeister

Sebastian Schiffer