| Drucksache-Nr.: | 211/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 153/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
Die geänderte Tagesordnung der Gemeinderatsitzung vom 27.05.2026 wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 13
davon Stimmberechtigte: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 212/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 154/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt das Protokoll der Sitzung vom 25.03.2026 - öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 14
davon Stimmberechtigte: 14
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
| Drucksache-Nr.: | 213/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 155/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg |
| 2. | Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 14
davon Stimmberechtigte: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 214/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 156/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg |
| 2. | Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 14
davon Stimmberechtigte: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 215/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 157/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Amt Wachsenburg |
| 2. | Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 14
davon Stimmberechtigte: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Drucksache-Nr.: 216/2026
Beschluss-Nr.: 158/2026
Ausfertigungsdatum: 28.05.2026
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Absatz 1 und § 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wochenendhaussiedlung „Waldblick“ im Ortsteil Bechstedt-Wagd. Zum Geltungsbereich gehören folgende Grundstücke der Gemarkung Bechstedt-Wagd, Flur 3, Flurstücke- Nr. 76/74, 76/22, 76/56, 76/30, 76/60, 76/35, 76/93, 76/96, 76/123, 76/97, 76/100, 76/129, 76/51, 76/57, 76/111, 76/7, 76/136, 76/75, 171, 176, 76/48, 76/52, 76/2, 76/106, 76/91, 76/68, 76/122, 76/127, 76/72, 76/87, 76/8, 76/94, 76/95, 76/124, 76/98, 76/101, 76/54, 76/82, 76/114, 76/14, 76/16, 76/140, 76/138, 76/132, 76/58, 76/80, 76/37, 76/38, 76/673, 76/44, 76/11, 173/1, 76/104, 76/021, 76/49, 76/6, 76/33, 76/61, 76/79, 76/084, 76/90, 76/63, 76/125, 76/13, 76/103, 76/71, 76/25, 76/31, 76/109, 76/88, 76/17, 76/19, 76/105, 76/92, 182/2, 76/78, 76/47, 76/50, 76/118, 76/39, 76/45, 76/15, 76/23, 76/29, 76/89, 76/18, 76/121, 76/126, 76/102, 76/76, 76/20, 76/26, 76/27, 76/1, 76/59, 76/85, 76/139, 76/69, 76/46, 76/4, 76/5, 76/115, 76/117, 76/36, 76/64, 76/66, 76/42, 174, 76/41, 76/99, 76/9, 76/10, 76/131, 76/77, 172, 76/73, 76/53, 76/3, 76/32, 76/108, 76/83, 76/113, 76/62, 76/65, 76/40, 76/34, 76/107, 76/81, 76/110, 76/112, 76/128, 76/12, 76/134, 76/137, 76/130, 76/70, 76/28, 76/55, 76/86 und 76/116. |
| Das Plangebiet umfasst 63.858 m². |
| Die Abgrenzung und die Lage des Plangebietes sind aus der in der Anlage 1 beigefügten Flurkarte ersichtlich. |
| Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll das Sondergebiet Wochenendhaus als allgemeines Wohngebiet durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem BauGB einer städtebaulichen Ordnung zugeführt werden. |
| 2. | Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen des Regelverfahrens auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung wird beschlossen. |
| 3. | Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wochenendhaussiedlung „Waldblick“ im Ortsteil Bechstedt-Wagd wird, nach § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekannt gemacht. |
| 4. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 1
| Drucksache-Nr.: | 174/2025 |
| Beschluss-Nr.: | 159/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat stimmt, nach § 31 Absatz 2 BauGB, der beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey", 4. Änderung, auf dem Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 334/1, im Rahmen des Vorhabens „Errichtung und Betrieb einer LNG Tankstelle“ zu. |
| 2. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
| Drucksache-Nr.: | 218/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 160/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat bestätigt den beabsichtigten Verkauf der gemeindlichen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 838/7, Flurstück-Nr. 838/8, Flurstück-Nr. 838/9, Flurstück-Nr. 838/11, Flurstück-Nr. 838/12, Flurstück-Nr. 838/13 und Flurstück-Nr. 838/14 (Anlage 1). |
| 2. | Der Gemeinderat bestätigt die Veräußerung der in Pkt. 1 genannten gemeindlichen Grundstücke zu einem (Mindest-)Kaufpreis in Höhe von 210,00 €/m² und nimmt die Kostenaufstellung mit Stand vom 10.03.2026 zum Baugebiet „An der Friedensallee / Riethweg“ in dem OT Ichtershausen zustimmend zur Kenntnis (Anlage 2). |
| 3. | In dem (Mindest-)Kaufpreis nach Pkt. 2, sind die Erschließungs- und die Kostenerstattungsbeiträge nach § 127 bis § 135 BauGB, gemäß der Satzung der Gemeinde Amt Wachsenburg über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 02.12.2021, enthalten. Die Grundstücke werden erschlossen verkauft. |
| 4. | Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse sind nicht Bestandteil des (Mindest-)Kaufpreises nach Pkt. 2 und werden durch den Käufer selbst getragen. |
| 5. | Die in Pkt. 1 genannten gemeindlichen Grundstücke werden nach § 31 ThürGemHV im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in einem Bieterverfahren gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter den in Punkt 2 genannten (Mindest-)Kaufpreis, veräußert (Anlage 3). |
| 6. | In allen notariellen Grundstückskaufverträgen ist eine Investitionsverpflichtung („Bauverpflichtung“) sowie ein Weiterveräußerungsverbot in Anwendung des § 23 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aufzunehmen. Die Kosten für die Beurkundung und die Kaufnebenkosten trägt der Käufer. |
| 7. | Der Gemeinderat bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen (Bau-) Grundstücke, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden. |
| 8. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 671/2023 |
| Beschluss-Nr.: | 161/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Die Widmung der Straße, gelegen auf den Grundstücken, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 838/16, Flurstück-Nr. 838/1, Flurstück-Nr. 835/4, Flurstück-Nr. 837/4, und in der beigefügten Anlage 1 rot dargestellt, erfolgt nach folgenden Maßgaben: | ||
| 1.1 | Klassifizierung: | Die Straße wird als Gemeindestraße eingestuft. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG) |
| 1.2 | Funktion: | Die Straße hat die Funktion einer Ortsstraße. (§ 3 Abs. 2 ThürStrG) |
| 1.3 | Straßenbaulast: | Als Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Amt Wachsenburg bestimmt. (§§ 43 Abs. 1 Satz 3, § 47 Abs. 2 ThürStrG) |
| 2. | Die Straße erhält den Namen „An der Friedensallee“. | ||
| 3. | Der Bürgermeister wird mit der Realisierung dieses Beschlusses beauftragt. | ||
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 225/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 162/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat bestätigt den gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zur Regelung der Erschließung des Grundstückes, Gemarkung Holzhausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 444/8. Der städtebauliche Vertrag ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Die Kosten des städtebaulichen Vertrages und seiner Durchführung trägt der Vorhabenträger. |
| 3. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 224/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 163/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a Baugesetzbuch zum Vorhaben „Umnutzung und Aufstockung Gewerbeimmobilie zu Wohnhaus“ auf dem Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 488/10 und Flurstück-Nr. 559, gelegen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“, wird nicht erteilt. |
| 2. | Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
| Drucksache-Nr.: | 229/2026 |
| Beschluss-Nr.: | 164/2026 |
| Ausfertigungsdatum: | 28.05.2026 |
| 1. | Der Gemeinderat stimmt der Fortsetzung der Nutzungsüberlassung von einer Teilfläche von ca. 40 m², aus dem gemeindlichen Grundstück, Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 143/9, entsprechend der Anlage 1, an die TEAG Mobil GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, zum Betrieb einer Elektroladesäule, zu. |
| 2. | Der Gemeinderat bewilligt eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung für die in Pkt. 1 dieses Beschlusses genannte Liegenschaft bis zum 31.12.2041. |
| 3. | Der Gemeinderat bestätigt, dass die in dem Punkt 1. dieses Beschlusses genannte Liegenschaft nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt wird. |
| 4. | Eine öffentliche Ausschreibung nach § 31 ThürGemHV, ist auf der Grundlage besonderer Umstände, nicht vorzunehmen. |
| 5. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. |
| 6. | Der Wortlaut des Beschlusses ist nicht zu veröffentlichen. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21
anwesende Gemeinderäte: 15
davon Stimmberechtigte: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0