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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Beschlussübersicht der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2026

Drucksache-Nr.:

211/2026

Beschluss-Nr.:

153/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

Die geänderte Tagesordnung der Gemeinderatsitzung vom 27.05.2026 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 13

davon Stimmberechtigte: 13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

212/2026

Beschluss-Nr.:

154/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt das Protokoll der Sitzung vom 25.03.2026 - öffentlicher Teil.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 14

davon Stimmberechtigte: 14

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 2

Drucksache-Nr.:

213/2026

Beschluss-Nr.:

155/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg

2.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 14

davon Stimmberechtigte: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

214/2026

Beschluss-Nr.:

156/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg

2.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 14

davon Stimmberechtigte: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

215/2026

Beschluss-Nr.:

157/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Amt Wachsenburg

2.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 14

davon Stimmberechtigte: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.: 216/2026

Beschluss-Nr.: 158/2026

Ausfertigungsdatum: 28.05.2026

1.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Absatz 1 und § 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wochenendhaussiedlung „Waldblick“ im Ortsteil Bechstedt-Wagd. Zum Geltungsbereich gehören folgende Grundstücke der Gemarkung Bechstedt-Wagd, Flur 3, Flurstücke- Nr. 76/74, 76/22, 76/56, 76/30, 76/60, 76/35, 76/93, 76/96, 76/123, 76/97, 76/100, 76/129, 76/51, 76/57, 76/111, 76/7, 76/136, 76/75, 171, 176, 76/48, 76/52, 76/2, 76/106, 76/91, 76/68, 76/122, 76/127, 76/72, 76/87, 76/8, 76/94, 76/95, 76/124, 76/98, 76/101, 76/54, 76/82, 76/114, 76/14, 76/16, 76/140, 76/138, 76/132, 76/58, 76/80, 76/37, 76/38, 76/673, 76/44, 76/11, 173/1, 76/104, 76/021, 76/49, 76/6, 76/33, 76/61, 76/79, 76/084, 76/90, 76/63, 76/125, 76/13, 76/103, 76/71, 76/25, 76/31, 76/109, 76/88, 76/17, 76/19, 76/105, 76/92, 182/2, 76/78, 76/47, 76/50, 76/118, 76/39, 76/45, 76/15, 76/23, 76/29, 76/89, 76/18, 76/121, 76/126, 76/102, 76/76, 76/20, 76/26, 76/27, 76/1, 76/59, 76/85, 76/139, 76/69, 76/46, 76/4, 76/5, 76/115, 76/117, 76/36, 76/64, 76/66, 76/42, 174, 76/41, 76/99, 76/9, 76/10, 76/131, 76/77, 172, 76/73, 76/53, 76/3, 76/32, 76/108, 76/83, 76/113, 76/62, 76/65, 76/40, 76/34, 76/107, 76/81, 76/110, 76/112, 76/128, 76/12, 76/134, 76/137, 76/130, 76/70, 76/28, 76/55, 76/86 und 76/116.

Das Plangebiet umfasst 63.858 m².

Die Abgrenzung und die Lage des Plangebietes sind aus der in der Anlage 1 beigefügten Flurkarte ersichtlich.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll das Sondergebiet Wochenendhaus als allgemeines Wohngebiet durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem BauGB einer städtebaulichen Ordnung zugeführt werden.

2.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen des Regelverfahrens auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung wird beschlossen.

3.

Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wochenendhaussiedlung „Waldblick“ im Ortsteil Bechstedt-Wagd wird, nach § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekannt gemacht.

4.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 1

Drucksache-Nr.:

174/2025

Beschluss-Nr.:

159/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat stimmt, nach § 31 Absatz 2 BauGB, der beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey", 4. Änderung, auf dem Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 334/1, im Rahmen des Vorhabens „Errichtung und Betrieb einer LNG Tankstelle“ zu.

2.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

Drucksache-Nr.:

218/2026

Beschluss-Nr.:

160/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat bestätigt den beabsichtigten Verkauf der gemeindlichen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 838/7, Flurstück-Nr. 838/8, Flurstück-Nr. 838/9, Flurstück-Nr. 838/11, Flurstück-Nr. 838/12, Flurstück-Nr. 838/13 und Flurstück-Nr. 838/14 (Anlage 1).

2.

Der Gemeinderat bestätigt die Veräußerung der in Pkt. 1 genannten gemeindlichen Grundstücke zu einem (Mindest-)Kaufpreis in Höhe von 210,00 €/m² und nimmt die Kostenaufstellung mit Stand vom 10.03.2026 zum Baugebiet „An der Friedensallee / Riethweg“ in dem OT Ichtershausen zustimmend zur Kenntnis (Anlage 2).

3.

In dem (Mindest-)Kaufpreis nach Pkt. 2, sind die Erschließungs- und die Kostenerstattungsbeiträge nach § 127 bis § 135 BauGB, gemäß der Satzung der Gemeinde Amt Wachsenburg über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 02.12.2021, enthalten. Die Grundstücke werden erschlossen verkauft.

4.

Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse sind nicht Bestandteil des (Mindest-)Kaufpreises nach Pkt. 2 und werden durch den Käufer selbst getragen.

5.

Die in Pkt. 1 genannten gemeindlichen Grundstücke werden nach § 31 ThürGemHV im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in einem Bieterverfahren gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter den in Punkt 2 genannten (Mindest-)Kaufpreis, veräußert (Anlage 3).

6.

In allen notariellen Grundstückskaufverträgen ist eine Investitionsverpflichtung („Bauverpflichtung“) sowie ein Weiterveräußerungsverbot in Anwendung des § 23 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aufzunehmen. Die Kosten für die Beurkundung und die Kaufnebenkosten trägt der Käufer.

7.

Der Gemeinderat bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen (Bau-) Grundstücke, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

8.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

671/2023

Beschluss-Nr.:

161/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Die Widmung der Straße, gelegen auf den Grundstücken, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 838/16, Flurstück-Nr. 838/1, Flurstück-Nr. 835/4, Flurstück-Nr. 837/4, und in der beigefügten Anlage 1 rot dargestellt, erfolgt nach folgenden Maßgaben:

1.1

Klassifizierung:

Die Straße wird als Gemeindestraße eingestuft.

(§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG)

1.2

Funktion:

Die Straße hat die Funktion einer Ortsstraße.

(§ 3 Abs. 2 ThürStrG)

1.3

Straßenbaulast:

Als Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Amt Wachsenburg bestimmt.

(§§ 43 Abs. 1 Satz 3, § 47 Abs. 2 ThürStrG)

2.

Die Straße erhält den Namen „An der Friedensallee“.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

225/2026

Beschluss-Nr.:

162/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat bestätigt den gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zur Regelung der Erschließung des Grundstückes, Gemarkung Holzhausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 444/8. Der städtebauliche Vertrag ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Die Kosten des städtebaulichen Vertrages und seiner Durchführung trägt der Vorhabenträger.

3.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

224/2026

Beschluss-Nr.:

163/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a Baugesetzbuch zum Vorhaben „Umnutzung und Aufstockung Gewerbeimmobilie zu Wohnhaus“ auf dem Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 488/10 und Flurstück-Nr. 559, gelegen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“, wird nicht erteilt.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Drucksache-Nr.:

229/2026

Beschluss-Nr.:

164/2026

Ausfertigungsdatum:

28.05.2026

1.

Der Gemeinderat stimmt der Fortsetzung der Nutzungsüberlassung von einer Teilfläche von ca. 40 m², aus dem gemeindlichen Grundstück, Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 143/9, entsprechend der Anlage 1, an die TEAG Mobil GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, zum Betrieb einer Elektroladesäule, zu.

2.

Der Gemeinderat bewilligt eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung für die in Pkt. 1 dieses Beschlusses genannte Liegenschaft bis zum 31.12.2041.

3.

Der Gemeinderat bestätigt, dass die in dem Punkt 1. dieses Beschlusses genannte Liegenschaft nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt wird.

4.

Eine öffentliche Ausschreibung nach § 31 ThürGemHV, ist auf der Grundlage besonderer Umstände, nicht vorzunehmen.

5.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

6.

Der Wortlaut des Beschlusses ist nicht zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 21

anwesende Gemeinderäte: 15

davon Stimmberechtigte: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0