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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Satzungsveröffentlichung

I.

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Amt Wachsenburg (Ilm-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

vom 9. Juni 2023

Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der Stellenplan wird mit Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Gemeinde Amt Wachsenburg

Ichtershausen, den 9. Juni 2023

Schiffer

Bürgermeister

II.

1.

Mit Beschluss 463/2023 vom 22.05.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Anlagen beschlossen.

2.

Der Ilm-Kreis, hat mit Schreiben vom 09.06.2023 die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen nicht beanstandet. Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Nachtragshaushaltssatzung nicht festgestellt.

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.07.2023 bis 24.07.2023 in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, Fachbereich Finanzen, während der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Nachtragshaushaltsplanes während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg.

IV.

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

Ichtershausen, den 9. Juni 2023

Gemeinde Amt Wachsenburg

Schiffer

Bürgermeister