Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Amt Wachsenburg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgericht Arnstadt und den Strafkammern des Landgerichts Erfurt
Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Erfurt und das Amtsgericht Arnstadt gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2023 bis 17.07.2023 zu jedermanns Einsicht am Dienstsitz der Gemeinde Amt Wachsenburg, Vorzimmer des Bürgermeisters, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, zu den regelmäßigen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Amt Wachsenburg, den 15.06.2023
gez.
Sebastian Schiffer
Bürgermeister