Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Eischleben haben in ihrer Versammlung am 23.03.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
| 01/2024 | Eine Auszahlung der Jagdpachteinnahmen erfolgt nicht. Die Jagdpachteinnahmen sollen für weitere Pflanz- und Pflegemaßnahmen, der Pflege und Instandhaltung der beiden Waldschänken verwendet werden. Der Reinertrag wird mit 0,54 €/ha festgelegt. | ||
| Abstimmergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
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| 1 | Nein-Stimme |
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| 02/2024 | Die Jagdgenossenschaft Eischleben verpachtet die gesamte Jagdnutzung (Jagdausübungsrecht) auf den zum Gemeinschaftsjagdbezirk Eischleben gehörigen Grundstücke als Niederwildjagdbezirk an den Jäger Hartmut Schmidt. Der Vorstand wird beauftragt, den entsprechenden Pachtvertrag mit einer Laufzeit für 9 Jahre mit dem Jäger Hartmut Schmidt abzuschließen. | ||
| Abstimmergebnis: | 12 | Ja-Stimmen |
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| 0 | Nein-Stimme |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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| 03/2024 | Die Bewirtungskosten für die Jahreshauptversammlung 2023/2024 werden aus den Rücklagen genommen. | ||
| Abstimmergebnis: | 12 | Ja-Stimmen |
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| 0 | Nein-Stimme |
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| 0 | Stimmenthaltungen |