Am 24.07.2025 um 18.00 Uhr findet in der Gemeindegaststätte Haarhausen die Mitgliederversammlung zur Jagdverpachtung statt.
Dazu laden wir alle Landeigentümer der Jagdgenossenschaft „An der Wachsenburg“ recht herzlich ein.
Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinen und Jagdgenossen gebeten sich ab 17.00 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.
Tagesordnung:
| TOP 1: | Eröffnung und Begrüßung | |
| TOP 2: | Beschluss über die Stichwahl zwischen Flächen- und Stimmenmehrheit | |
| TOP 3: | Beschlussfassung | |
| 3.1: | Art der Jagdnutzung - (Verpachtung) |
| 3.2: | Art der Vergabe - (freihändige Vergabe) |
| 3.3: | Pachtbedingungen laut Pachtvertrag, Vorstellung Pachtgebote |
| 3.4: | Beschluss zur Jagdpachtvergab -Jagdbogen Bittstädt (schriftliche Wahl) |
| TOP 5: | Anfragen und Mitteilungen | |
| TOP 6: | Schlusswort des Jagdvorstehers | |
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen sollten Sie nicht im elektronischen Jagdkataser als EIGENTÜMER gelistet sein. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft |
angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand