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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Amt Wachsenburg

Aufgrund des § 2 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277,288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in seiner Sitzung am 27.05.2026 die folgende

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kegelbahnen

der Gemeinde Amt Wachsenburg

beschlossen.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die

a)

Kegelbahn Bechstedt-Wagd, Egstedter Straße 7

b)

Kegelbahn Bittstädt, Julius-Lencer-Straße 131b

c)

Kegelbahn Haarhausen, Am Rückberg 4

d)

Kegelbahn Ichtershausen, Klosterstraße 2b

§ 2

Allgemeines

1) Die im § 1 genannten Kegelbahnen sind Eigentum der Gemeinde Amt Wachsenburg (nachfolgend „Gemeinde“) und werden von ihr als Sportstätte betrieben.

2) Die aufgeführten Kegelbahnen dienen der Durchführung von Sportveranstaltungen sowie der Ausübung des sportlichen Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetriebes.

2) Mit der Benutzung der jeweiligen Kegelbahn erkennt der Nutzer die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung an.

3) Die Kegelbahnen werden in der Regel nur für Veranstaltungen überlassen, die sportlichen, gemeinnützigen, kulturellen, jugendpflegerischen, kommunalen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Auf Grundlage eines Nutzungsvertrages kann auch eine private Vermietung an Dritte erfolgen (z.B. für Familienfeiern).

4) Die Nutzung durch den jeweils ansässigen Sportverein hat grundsätzlich Vorrang vor privater Nutzung. Mit den anerkannten Sportvereinen können gesonderte Nutzungsverträge abgeschlossen werden.

§ 3

Überlassung, Nutzung

1) Die Vermietung erfolgt durch privatrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Nutzer auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung.

2) Die Nutzung der jeweiligen Kegelbahn ist bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.

3) Eine Überlassung durch den Nutzer an andere Dritte ist untersagt.

4) Die Überlassung erfolgt nur für die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit und den vereinbarten Zweck.

5) Der Belegungsplan wird im Einvernehmen mit den ständigen Nutzern durch die Gemeinde erstellt.

6) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Kegelbahn besteht nicht.

§4

Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer mit der Gemeinde Amt Wachsenburg die Benutzung einer im § 1 genannten Kegelbahn auf der Grundlage eines privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung vereinbart.

§ 5

Entstehung und Fälligkeit der Entgeltschuld

1) Die Entgeltschuld entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrag.

2) Die Fälligkeit der Entgeltschuld bestimmt sich nach den im Nutzungsvertrag vereinbarten Termin.

§ 6

Entgelthöhe

Für die Überlassung der Räumlichkeiten, der Einrichtung, der Gegenstände und des Mobiliars werden folgende Nutzungsentgelte erhoben:

für die Dauer von 1 Stunde

60,00 Euro

für die Dauer von 2 Stunden

120,00 Euro

jede weitere Stunde

25,00 Euro

für die Nutzung der Küche, zusätzlich

25,00 Euro

§ 7

Befreiung von der Entgeltzahlung

Die Benutzung der Kegelbahnen entsprechend der Zweckbestimmung nach § 2 Abs. 2 dieser Ordnung ist entgeltfrei für

a)

anerkannte Sportorganisationen, die ihren Sitz im Gebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg haben gem. § 15 Thüringer Sportfördergesetz

b)

ortsansässige Schulen

c)

ortsansässige freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe

d)

Einrichtungen der Gemeinde Amt Wachsenburg im Rahmen der Erfüllung der kommunalen Aufgaben.

§ 8

Benutzungsbestimmungen

Für die Benutzer der Kegelbahn gelten folgende allgemeine Bestimmungen:

a)

Der Nutzer ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten, den Weisungen des Bürger-meisters oder einem von ihm Beauftragten zu folgen und etwaige im Vertrag festgelegten Auflagen zu erfüllen

b)

Die Gemeinde Amt Wachsenburg überlässt dem Nutzer die Einrichtung / Gegenstände / Mobiliar / Räumlichkeiten zur Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Eichrichtung/Gegenstände/Mobiliar/Räumlichkeiten sowie die dazugehörenden Zufahrten, Zuwege und Parkplätze nach Absprache mit dem Beauftragten der Gemeinde, jeweils vor Benutzung, auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Einrichtungen/Gegenstände/Mobiliar/Räumlichkeiten nicht genutzt werden.

Der Nutzer übernimmt die, der Gemeinde Amt Wachsenburg als Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht. Der Nutzer stellt die Gemeinde Amt Wachsenburg von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Anlage (einschließlich der Zugänge zu allen Anlagen und Räumen sowie der Zufahrten) stehen. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde Amt Wachsenburg. Die Haftung der Gemeinde Amt Wachsenburg für grobe Fahrlässigkeit bleibt bei diesem Verzicht unberührt. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Nutzer auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Gemeinde Amt Wachsenburg, deren Bedienstete oder Beauftragte. Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde Amt Wachsenburg als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.

c)

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde Amt Wachsenburg an den überlassenen Einrichtungen/Gegenständen/Mobiliar/Räumlichkeiten sowie den Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.

d)

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen die Kegelbahn benutzen;

e)

Der Veranstalter haftet für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen;

f)

Bei Vereins-, Schul-, und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrkräfte für die Beachtung dieser Benutzungsordnung mit verantwortlich;

g)

Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als den Umständen vermeidbar behindert und belästigt wird;

h)

Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Feuermelder und Zugangswege dürfen nicht verstellt oder verhängt werden;

i)

Das Betreten der Kegelbahn ist nur in entsprechender Sportbekleidung (geeignete Turnschuhe) zulässig;

j)

Das Rauchen in der Kegelbahn und den Nebenräumen ist untersagt. Außerhalb der Räumlichkeiten ist das Rauchen an den dafür gekennzeichneten Orten zulässig.

k)

Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.

l)

Selbstständiges Eingreifen in die Aufstellautomatik und den Kugelheber sowie der Aufenthalt dort während des Kegelns sind verboten, da erhebliche Verletzungsgefahr besteht;

m)

Die Nutzungsvereinbarung für die Kegelbahn entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung, die für die Veranstaltung notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen;

n)

Vor Verlassen der Räumlichkeiten ist die ursprüngliche Ordnung und Sauberkeit wieder herzustellen. Versammlungsraum, Umkleideräume, Küche, Toiletten und Sanitäranlagen sind gründlich zu reinigen. Die Reinigung der Kegelbahnanlagen erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Die Benutzer sind verpflichtet, die Einrichtungen und deren Zubehör schonend zu behandeln.

o)

Die Verantwortlichen der jeweiligen Nutzungsgruppen bzw. der Nutzer gem. Nutzungsvereinbarung sind verpflichtet, die Eintragungen in das Kegelbahnbuch vorzunehmen.

§ 9

Gleichstellungsbestimmung

Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für alle Geschlechter in der jeweiligen Sprachform.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Amt Wachsenburg tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ichtershausen, den 28.05.2026

Sebastian Schiffer - Siegel -

Bürgermeister

Hinweis

Die amtliche Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Amt Wachsenburg erfolgt auf der Internetseite www.ortsrecht-amt-wachsenburg.de