Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | Gesamtplan gegenüber bisher in € | Gesamtplan auf nunmehr € verändert |
| VWH |
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| Einnahmen | 1.196.300 | 0 | 26.780.550 | 27.976.850 |
| Ausgaben | 1.196.300 | 0 | 26.780.550 | 27.976.850 |
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| VMH |
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| Einnahmen | 150.400 | 0 | 8.871.050 | 9.021.450 |
| Ausgaben | 150.400 | 0 | 8.871.050 | 9.021.450 |
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Weitere Angaben:
Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG 2.128.670 €
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Gemeinde Amt Wachsenburg, den 13.07.2026
Sebastian Schiffer -Siegel-
Bürgermeister
| 1. | Mit Beschluss 172/2026 vom 02.07.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Nachtragshaushaltssatzung 2026 und den Nachtragshaushaltsplan 2026 mit Anlagen beschlossen. Mit Beschluss 173/2026 vom 02.07.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg den Finanzplan 2025 bis 2029 und das dazugehörige Investitionsprogramm 2025 bis 2029 beschlossen. |
| 2. | Der Ilm-Kreis, hat mit Schreiben vom 07.07.2026 die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen einschließlich des Finanzplanes und Investitionsprogramms bis zum Jahr 2029 nicht beanstandet. Es wurden keine genehmigungspflichtigen Bestandteile festgestellt. |
Der Nachtragshaushaltsplan 2026 liegt in der Zeit vom 27.07.2026 bis 10.08.2026 in der Gemeindeverwaltung des Amtes Wachsenburg im Fachbereich III Finanzen, während der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes im Fachbereich Finanzen der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, während der allgemeinen Geschäftszeiten.
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Amt Wachsenburg, den 13.07.2026
Gez.
Sebastian Schiffer
Bürgermeister
Hinweis
Die amtliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg 2026 erfolgt auf der Internetseite www.ortsrecht-amt-wachsenburg.de