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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Beschlussübersicht

Gemeinderatssitzung 22.05.2023

Beschluss-Nr. 457/2023

Der Gemeinderat bestätigt die geänderte Tagesordnung für die 50. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amt Wachsenburg vom 22.05.2023.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 458/2023

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 45. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 12.12.2022.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

13 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 459/2023

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 46. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 30.01.2023.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

21 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

7 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 460/2023

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 47. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 23.03.2023.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

13 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

5 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 461/2023

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift der 49. Sitzung des Gemeinderates Amt Wachsenburg vom 24.04.2023.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

12 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

6 Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 462/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg beschließt gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz die Aufnahme der als Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und für das Landgericht.

2.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 463/2023

1.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 zur Änderung des Stellenplanes wird bestätigt.

2.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 inklusive Anlagen tritt am 01.01.2023 in Kraft.

3.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtsaufsichtliche Würdigung einzuholen.

5.

Der Beschluss und die Satzung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

17 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung

Beschluss-Nr. 464/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg stimmt, nach § 31 Absatz 2 BauGB, der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey", 4. Änderung, auf dem Grundstück, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 497/1, im Rahmen des Vorhabens „Anbau Halle“ zu.

2.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 465/2023

1.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss in folgender verkürzter Fassung zu veröffentlichen:

„Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass der Auftrag für die Planungsleitungen „Gebäude und Innenräume“ (LP 1 – 9), „Abriss Bestandgebäude“ und „Brandschutznachweis“, für die Errichtung eines Gebäudes für Kinder über 3 Jahren (Ersatzneubaus Ü3), auf dem gemeindlichen Grundstück „Wiesenweg 5“ in dem OT Kirchheim, an das Architekturbüro Steffani, Ilmenau, erteilt wird.“

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

17 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 466/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Thörey, Flur 3, Flurstück-Nr. 402/1, Flurstück-Nr. 403 und Flurstück-Nr. 402/4, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Am Anger“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 467/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Rockhausen, Flur 4, Flurstück-Nr. 144/6 und Flurstück-Nr. 143/1, an den Kleingartenverein „Garten- und Siedlerfreund“ Rockhausen, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Garten- und Siedlerfreund“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 468/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 4, Flurstück-Nr. 748 und Flurstück-Nr. 701, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Am Weiher“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 469/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 834/7, Flurstück-Nr. 835/4, Flurstück-Nr. 836 und Flurstück-Nr. 838/1, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Am Pörlitz“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 470/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 940, Flurstück-Nr. 941 und Flurstück-Nr. 939/2, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Am Hundesportplatz“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 471/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Rehestädt, Flur 1, Flurstück-Nr. 46/16, Flurstück-Nr. 46/17 und Flurstück-Nr. 58, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Am Anger“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 472/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 2, Flurstück-Nr. 462, Flurstück-Nr. 461, Flurstück-Nr. 467/21, Flurstück-Nr. 467/22 und Flurstück-Nr. 473/7, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „An den Herbstwiesen“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 473/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung des gemeindeeigenen Grundstückes, Gemarkung Ichtershausen, Flur 2, Flurstück-Nr.466/22, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Am Sportplatz“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 474/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 294/9, Flurstück-Nr. 307, Flur 2, Flurstück-Nr. 414 und Flurstück-Nr. 418/1, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Gänserasen“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 475/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die Nutzungsüberlassung der gemeindeeigenen Grundstücke, Gemarkung Ichtershausen, Flur 2, Flurstück-Nr. 336/5, Flurstück-Nr. 337/3 und Flurstück-Nr. 335/1, an den Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau, zur Nutzung als Kleingartenanlage „Gera Ufer“.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt die in Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung zu einem Pachtzins in Höhe von 0,027 €/m².

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg nimmt den Wert über die ortsübliche Pacht, gemäß dem Gutachten des Gutachterausschusses vom 07.11.2022, zur Kenntnis und bestätigt den Verzicht auf die Erhöhung der Pacht für die in dem Punkt 1 genannte Nutzungsüberlassung, auf einen Pachtzins in Höhe von 0,108 €/m² gemäß § 5 BKleingG, für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 01.06.2026.

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt eine Unterwertüberlassung der in Punkt 1 genannten gemeindeeigenen Grundstücke. Die Unterwertüberlassung, nach § 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKO, erfolgt auf der Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses.

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg bestätigt, dass die in Punkt 1. genannten gemeindlichen Flächen, gemäß § 67 Abs. 1 ThürKO, nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

6.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen

Beschluss-Nr. 476/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg stimmt, nach § 31 Absatz 2 BauGB, den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey", 4. Änderung, auf den Grundstücken, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 502/5 und Flurstück-Nr. 515/4, im Rahmen des Vorhabens „Austausch und Erweiterung einer Energieerzeugungsanlage“ zu.

2.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

18 anwesende Gemeinderäte

18 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Stimmenthaltungen